von Heiko Klages, veröffentlicht in Arbeitsrecht
Eine Haftung des Arbeitgebers für Schäden am Privatfahrzeug des Mitarbeiters kann dann bestehen, wenn Sie ansonsten ein eigenes Firmenfahrzeug für diese Fahrt hätten einsetzen müssen.
In diesen Fällen besteht keine Haftung des Arbeitgebers für Schäden am Privatfahrzeug
Es gibt von diesem Grundsatz aber einige Ausnahmen:
Sie können das Risiko der Haftung des Arbeitgebers auch verlagern. Zum einem gibt es die Möglichkeit von Dienstfahrtversicherungen. Zum anderen können Sie das Schadensrisiko auch auf den Mitarbeiter verlagern, wenn Sie ihm dafür ein besonderes Entgelt zahlen, also mehr als die üblichen 0,30 Euro/km.
Treffen Sie dann auf jeden Fall eine entsprechende schriftliche Vereinbarung, dass mit der Zahlung des erhöhten Kilometergeldes alle möglicherweise im Zusammenhang mit der Dienstfahrt entstehenden Kosten und Schäden abgedeckt sind.
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