von Heiko Klages, veröffentlicht in Arbeitsrecht
Wie so oft liegt der Teufel auch bei dieser Frage bezüglich der Haftung des Arbeitgebers im Detail. Man wird also säuberlich unterscheiden müssen.
Haftung des Arbeitgebers bei verschmutzter Kleidung aufgrund besonderer Vereinbarung
Zunächst sollten Sie prüfen, ob in dem Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag eine entsprechende Zahlungspflicht statuiert ist. Auch wenn Sie in der Vergangenheit immer klaglos bezahlt haben, ist damit u. U. ein arbeitsvertragliches Gewohnheitsrecht entstanden.
Haftung des Arbeitgebers bei verschmutzter Kleidung ohne besondere Vereinbarung
Als Erstes steht fest, dass der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Ersatz von Sachschäden hat, mit denen nach Art und Natur des Betriebs oder der Arbeit zu rechnen ist. Die üblichen Reinigungskosten für die Anzugreinigung eines Bank-Mitarbeiters unterliegen zweifellos nicht der Haftung des Arbeitgebers.
Anders ist es mit außergewöhnlichen Reinigungskosten, mit denen der Arbeitnehmer eben nicht rechnen muss. Voraussetzung für diese Haftung des Arbeitgebers ist, dass
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