von Heiko Klages, veröffentlicht in Arbeitsrecht
Eine solche Diskriminierung behinderter Bewerber stand auf dem Prüfstand des LAG Nürnberg. Die Richter haben festgestellt, dass alleine die Suche nach einem flexiblen und belastbaren Mitarbeiter noch keine Hinweise auf eine Diskriminierung behinderter Bewerber darstelle und daher nicht gegen das Arbeitsrecht verstößt (LAG Nürnberg, Urteil vom 19.02.2008, Az. 675/07).
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