Bewerbungskosten: Verdienstausfall müssen Sie nicht erstatten

Wenn Sie einen Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch einladen, müssen Sie im Normalfall die Bewerbungskosten, die im Zusammenhang mit dem Vorstellungsgespräch entstehen, ersetzen. Der Verdienstausfall gehört aber nicht dazu.

Bewerbungsgespräche sind ein wichtiges Element der Personalauswahl. Grundsätzlich haben Sie die Bewerbungskosten im Zusammenhang mit dem Bewerbungsgespräch zu ersetzen, wenn Sie den Bewerber zu einem solchen Gespräch einladen.

Zu ersetzende Bewerbungskosten sind die erforderlichen Reisekosten, insbesondere

  • Reisekosten vom Wohnort des Bewerbers zu Ihnen auf Basis der km-Kosten.
  • Flugkosten nur dann, wenn diese entweder von Ihnen vorher zugesagt wurden (ArbG Hamburg, Urteil vom 02.11.1994).
  • Übernachtungskosten, wenn dem Bewerber aufgrund der zeitlichen Lage des Vorstellungsgesprächs die An- und Abreise an einem Tag nicht zugemutet werden kann.

Nicht dazu zählt der Verdienstausfall oder ein Ausgleich für einen Urlaubstag, den der Bewerber hat nehmen müssen.

Wenn Sie die Kostenübernahme dieser Bewerbungskosten ganz oder teilweise ausschließen wollen, müssen Sie hierauf bereits in der Stellenanzeige oder spätestens mit der Einladung zum Vorstellungsgespräch hinweisen.

Formulierungsbeispiel
Reisekosten im Zusammenhang mit dem Vorstellungsgespräch werden nicht erstattet.

oder

Reisekosten im Zusammenhang mit dem Vorstellungsgespräch werden nur auf Basis einer Hin- und Rückfahrkarte mit der Deutschen Bahn, 2. Klasse, erstattet.