Betriebsübergang vermeiden – auf die Übernahme von Betriebsmitteln verzichten

Übernehmen Sie einen Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschäft (etwa einen Kauf), dann gehen nicht nur die Gebäude, Maschinen etc. auf Sie über, sondern auch die entsprechenden Arbeitsverhältnisse. Und Letzteres ist bei einem Betriebsübergang meist unerwünscht.

Diese Rechtsfolgen beim so genannten Betriebsübergang (§ 613a BGB) können allerdings nicht nur bei einem Unternehmenskauf eintreten. Theoretisch ist auch denkbar, dass es bei der Neuvergabe eines Dienstleistungsauftrags zum Betriebsübergang kommt – es sei denn, es handelt sich um eine bloße Auftrags- bzw. Funktionsnachfolge.

Für die Abgrenzung zwischen Betriebsübergang und reiner Auftragsnachfolge kam es nach der Rechtsprechung des BAG bislang entscheidend darauf an, ob dem früheren Auftragnehmer die Betriebsmittel des Auftraggebers zur eigenwirtschaftlichen Nutzung, das heißt, auf eigenes Risiko und auf eigene Rechnung überlassen waren. War dies der Fall und wurde der Auftrag dann an einen neuen Auftragnehmer übergeben, der diese Betriebsmittel ebenfalls nutzte, lag ein Übergang der Betriebsmittel und damit ein Indiz für einen Betriebsübergang vor.

Oder andersherum: gegen einen Betriebsübergang sprach es, wenn der alte Auftragnehmer die Betriebsmittel nur zur Erfüllung seines Vertrags nutzen durfte ("Arbeit an fremdem Gerät"); er konnte sie ja dann nicht übergeben. Dieses Abgrenzungskriterium der "Eigenwirtschaftlichkeit" wurde nun durch den EUGH aufgegeben (15.12.2005, C 232, 233/04).

Das heißt für Sie: Vorsicht ist also geboten, wenn Sie einen Dienstleistungsauftrag mitsamt Betriebsmitteln übernehmen. Denn nun kann viel eher ein Betriebsübergang vorliegen. Unerwünschte Folge: Sie übernehmen dann auch die Arbeitsverhältnisse – ob Sie wollen oder nicht.

Rechtssicher können Sie einen Betriebsübergang (mit seinen unerwünschten Konsequenzen) deshalb nur verhindern, wenn Sie ganz bewusst auf die Übernahme der vom Vorgänger genutzten Betriebsmittel verzichten und "eigenes Gerät" einsetzen.