Betriebsrat und Teilzeit: Das gilt bei Verlängerung der Arbeitszeit

Wenn in Ihrem Unternehmen ein Betriebsrat besteht, darf dieser bei vielen Punkten mitreden. Wenn Sie zum Beispiel die Arbeitszeit von Mitarbeitern, die in Teilzeit arbeiten, erhöhen wollen, müssen Sie den Betriebsrat in vielen Fällen beteiligen.

Die Anhörung des Betriebsrates ist auch erforderlich, wenn die Änderung bei der Teilzeit mit Einverständnis der Mitarbeiter geschehen soll.

Die Anhörung des Betriebsrates bei Änderungen in der Teilzeit ist jedenfalls dann erforderlich, wenn in Ihrem Unternehmen mehr als 20 wahlberechtigte Mitarbeiter arbeiten und es sich um eine wesentliche Verlängerung der Arbeitszeit handelt.

Betriebsrat, Teilzeit und Einstellung
Gemäß § 99 Betriebsverfassungsgesetz ist die Einstellung von Mitarbeitern mitbestimmungspflichtig. Der Betriebsrat ist also zu beteiligen. Ähnliches gilt, wenn bei teilzeitbeschäftigten Mitarbeitern eine wesentliche Arbeitszeiterhöhung vorgesehen ist.

Wann genau eine wesentliche Arbeitszeiterhöhung vorliegt, ist nicht eindeutig geregelt. Das Bundesarbeitsgericht hat aber in einem Beschluss aus dem Jahre 2005 angenommen, dass es sich um eine wesentliche Arbeitszeiterhöhung handelt, wenn die Arbeitszeit auch für eine neue Stelle ausreichen würde (BAG, Beschluss vom 25.01.2005, Az.: 1 ABR 59/03).

Das BAG geht davon aus, dass es sich dabei dann quasi um eine Einstellung handelt. Daher sind die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates auch bei einer Verlängerung der Arbeitszeit von Teilzeitbeschäftigten zu berücksichtigen.

Betriebsrat, Teilzeit und Verfahren
Um Ärger mit dem Betriebsrat zu vermeiden, sollten Sie bei der wesentlichen Erhöhung der Arbeitszeit von Teilzeitbeschäftigten dem Betriebsrat alle erforderlichen Unterlagen vorlegen. Beantragen Sie ausdrücklich seine Zustimmung zu dieser Arbeitszeitverlängerung. Wenn der Betriebsrat sich weigert, haben Sie noch die Möglichkeit, sich an das Arbeitsgericht zuwenden. Das Arbeitsgericht kann in diesem Fall die Zustimmung des Betriebsrates zur Erhöhung der Arbeitszeit der Teilzeitbeschäftigten ersetzen.