von Marc Wehrstedt, veröffentlicht in Arbeitsrecht
Betriebsbedingte Kündigung von älteren Mitarbeitern
Im vorliegenden Fall hatte ein Arbeitgeber aufgrund von ausbleibenden Aufträgen zwei Mitarbeiter entlassen müssen. Darunter war auch ein 52-jähriger Arbeitnehmer, der bereits seit 16 Jahren in dem Betrieb tätig war. Dieser klagte gegen seine Kündigung, da nach seiner Auffassung der Arbeitgeber bewusst jüngere Arbeitnehmer bei den Kündigungen geschont hatte. Für ihn dagegen sei es ungleich schwerer am Arbeitsmarkt eine neue Stelle zu finden, deshalb sei die Entlassung sozial nicht gerechtfertigt.
Das Landesarbeitsgericht folgte der Argumentation des klagenden Arbeitnehmers und urteilte, dass die Kündigung unter Umständen nicht sozial gerechtfertigt sei. Ein Arbeitgeber dürfe seine Mitarbeiter bei betriebsbedingten Kündigungen allenfalls so auswählen, dass die Altersstruktur bestehen bleibt, nicht aber so, dass sich die Belegschaft verjüngt. Daher sei die hier getroffene Sozialauswahl fehlerhaft (Az.: 10 Sa 581/09).
|
|
|
|
| Neues Arbeitsrecht für Vorgesetzte | Praxishandbuch Personal | Arbeitsrecht Premium |
Keine Kommentare vorhanden
Jetzt kommentieren oder fragen
Bitte loggen Sie sich ein, um zu kommentieren oder Fragen zu stellen.
Sind sie neu hier? Dann registrieren Sie sich jetzt kostenlos.
Mein Name ist Marc Wehrstedt. Als Experte für Lohn & Gehalt möchte ich Sie auf dieser Seite herzlich willkommen heißen.