Ausgliederung von Betriebsteilen – Darauf sollten Sie achten

Die Ausgliederung von Betriebsteilen ist eine beliebte Maßnahme, um Kosten zu senken. Allerdings muss bei der Durchführung auf einige Punkte geachtet werden, dies betrifft vor allem die Kündigung der betreffenden Mitarbeiter. Im folgenden Artikel erfahren Sie, worauf es beim Outsourcing ankommt.

Nicht jede im Rahmen der Ausgliederung von Betriebsteilen durchgeführte Kündigung ist auch gültig, dies muss bei der Planung beachtet werden. Das Ziel der Umstrukturierung sind die Senkung der Kosten und die Vereinfachung der Arbeitsabläufe.

Die Gründe und die Vorteile des Outsourcings

Wenn Betriebsteile ausgegliedert werden, dann sollen damit die Kosten gesenkt und die Struktur vereinfacht werden. Sie können entweder alle anfallenden Arbeiten selbst erledigen oder einen externen Dienstleister mit den Aufgaben betreuen. In diesem Fall benötigen Sie weniger Arbeitskräfte und können eventuell Abteilungen schließen. Die Vorteile einer Auslagerung liegen darin, dass Sie die Angestellten nicht dauerhaft benötigen. Vor allem, wenn nur wenige Aufträge für die auszulagernde Stelle vorliegen, ist eine dauerhafte Beschäftigung nicht rentabel.

Kündigungen – Nicht immer sind sie gültig

Wenn Sie im Rahmen des Outsourcings Mitarbeiter entlassen, dann wurde dies in der vergangenen Zeit rechtlich akzeptiert. Doch dies hat sich geändert. Falls die ehemaligen Angestellten eine Überprüfung verlangen, dann wird die Outsourcing-Entscheidung genau kontrolliert. Das Bundesarbeitsgericht hat dies in einem Urteil bestätigt, da vermehrt Missbrauch beim Outsourcing aufgetreten ist. Daher müssen Sie vor einer Kündigung sicher sein, dass diese rechtens ist.

Welche Schwierigkeiten treten bei Kündigungen und Outsourcing auf?

Das Bundesarbeitsgericht hat in seiner Entscheidung kritisiert, dass die Ausgliederung von Betriebsteilen oftmals nicht wirklich vollzogen worden ist. Die Unternehmen schieben die Aktion nur vor, um die Kündigungen aussprechen zu können. In Wirklichkeit hatte sich bei der Aufgabenverteilung zu wenig geändert. Outsourcing bedeutet immer, dass Sie die Arbeiten komplett abgeben und nur die Rahmenbedingungen festlegen.

Ein externer Anbieter übernimmt die Ausführung und Sie bezahlen ihn dafür. Dieses Vorgehen hat sich in der Praxis vielfach bewährt, da die anfallenden Arbeiten sehr vielschichtig und komplex geworden sind. Auch eine Inanspruchnahme von Angeboten aus dem Ausland ist eine gängige Praxis, hierbei können vielfach noch weitere Kosten gespart werden. Es findet in jedem Fall eine klare Trennung zwischen den beiden Unternehmen statt.

Die Parteien sind eigenständige Betriebe, welche in der Regel auch mit anderen Kunden beziehungsweise Dienstleistern zusammenarbeiten. Ist dies nicht der Fall, dann kann an der tatsächlichen Durchführung des Outsourcings gezweifelt werden. Es wird vermutet, dass der Dienstleister bei der Ausgliederung von Betriebsteilen nur eine Untereinheit Ihres Unternehmens sei.

Wann ist eine Kündigung unwirksam?

Es existieren viele Situationen, in welchen an der Wirksamkeit der Kündigung bei der Ausgliederung von Betriebsteilen gezweifelt werden kann. Eine Möglichkeit ist die Neugründung eines Unternehmens. Wurde der externe Dienstleister nur gegründet, um Ihr Unternehmen zu entlasten, dann fragen sich die Richter, ob es sich tatsächlich um ein eigenständiges Unternehmen handelt. Sobald ein Mitarbeiter aufgrund der Kündigung Klage einreicht, dürfen die Umstände geprüft werden.

Welche Folgen hat die Überprüfung für Sie?

Da es sich nun um ein Gerichtsverfahren handelt, kommen Kosten auf Sie zu. Falls die Kündigung als unwirksam betrachtet wird, wird dies in dem Urteil bekräftigt werden, was erneute Ausgaben für Sie bedeutet.

Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie in dem Artikel:

Missbrauch beim Outsourcing: Betriebsbedingte Kündigungen sind unwirksam