von experto.de Redaktion, veröffentlicht in Arbeitsrecht
Aber was dürfen Sie bei einer Krankschreibung denn nun konkret? Hier sind ein paar Beispiele.
1. Einkaufen und spazieren gehen
Das ist erlaubt, es sei denn, Ihr Arzt hat Ihnen absolute Bettruhe verordnet.
2. Ausgehen und Sport
Sportliche Aktivitäten sind nicht per se verboten, bei Rückenproblemen dürfen Sie natürlich Gymnastik machen. Die Heilung darf durch ihre sportliche Aktivität aber nicht verzögert werden. Dasselbe gilt für das Ausgehen: Wird die Genesung nicht verzögert, dürften Sie sogar eine Gaststätte besuchen.
3. Reisen
Unter Umständen und mit vorheriger Zustimmung Ihres Chefs dürften Sie trotz Krankschreibung sogar verreisen.
4. Nebentätigkeiten
Was hier erlaubt ist, kommt auf die Art der Tätigkeit und der Erkrankung an. Mit entzündeten Stimmbändern können Sie Ihre Haupttätigkeit als Telefonistin natürlich nicht ausüben, aber dem Nebenjob in der Ablage steht nichts im Wege.
Aber seien Sie vorsichtig mit dem, was Sie während einer Krankschreibung tun. Sollte es sich um eine Tätigkeit handeln, die die Genesung verzögert, und Ihr Arbeitgeber erwischt Sie dabei, können Sie mit einer Abmahnung rechnen, in schweren Fällen sogar mit einer Kündigung.
|
|
|
|
| Neues Arbeitsrecht für Vorgesetzte | Praxishandbuch Personal | Arbeitsrecht Premium |
Keine Kommentare vorhanden
Jetzt kommentieren oder fragen
Bitte loggen Sie sich ein, um zu kommentieren oder Fragen zu stellen.
Sind sie neu hier? Dann registrieren Sie sich jetzt kostenlos.