Wichtige Klauseln im Arbeitsvertrag: Versetzungsklausel

Ähnlich wie bei der Arbeitszeit sollten Sie versuchen, beim Arbeitsort und im Idealfall auch bei der Arbeitsbeschreibung möglichst flexible Regelungen zu finden. Allerdings setzen der Gesetzgeber und die Arbeitsgerichte einer allzu flexiblen Gestaltung zu Recht Grenzen.

Arbeitsvertrag, Versetzungsklausel und Arbeitsort
Sofern
Sie im Arbeitsvertrag den Mitarbeiter nicht ausdrücklich für eine
bestimmte Filiale oder einem bestimmten Standort einstellen, können Sie
ihm im Rahmen des Direktionsrechts einen anderen Arbeitsort zuweisen.
Die Grenze ist die Unzumutbarkeit für den Mitarbeiter. Gleichwohl können Sie eine gewisse Flexibilität in den Arbeitsvertrag einarbeiten. Versetzungsklauseln sind in Grenzen zulässig.

 Darauf müssen Sie bei der Versetzungsklausel im Arbeitsvertrag achten
Es kann aber auch vorkommen, dass Sie den Mitarbeiter am gleichen Standort eine andere Aufgabe zuweisen müssen. Grundsätzlich ist der Mitarbeiter nur verpflichtet, solche Aufgaben auszuführen, die zu seinem Berufsbild gehören. Abhilfe schafft dann eine Versetzungsklausel im Arbeitsvertrag, die zu Beispiel wie folgt formuliert sein könnte: 

"Der Arbeitgeber ist berechtigt, dem Mitarbeiter andere, seiner Vorbildung, Kenntnissen und Fähigkeiten entsprechende Tätigkeiten zu übertragen, soweit diese mindestens gleichwertig sind. Er kann ihn hierzu an einen anderen Arbeitsplatz versetzen. Dabei wird er die Interessen des Mitarbeiters angemessen berücksichtigen. Die Zuweisung anderer gleichwertiger Tätigkeiten darf nicht zu einer Kürzung der vereinbarten Vergütung führen."

Eine Klausel, die dem Mitarbeiter verpflichten würde, Entgeltkürzungen wegen der Versetzungsklausel hinzunehmen, wird von den Gerichten mit großer Sicherheit als unzulässig betrachtet werden.