von Heiko Klages, veröffentlicht in Arbeitsvertrag
Verspätung durch Schneechaos: Müssen Sie als Arbeitgeber zahlen?
Die Antwort ist sehr arbeitgeberfreundlich. Verspätungen gehören nicht zur Arbeitszeit und müssen daher auch nicht von Ihnen bezahlt werden.
Die Anreise zum Arbeitsplatz gehört in die Risikosphäre des Arbeitnehmers. Er hat sie so zu organisieren, dass es zu keiner Verspätung kommt und dass er für die laut Arbeitsvertrag geschuldete Arbeitszeit zur Verfügung steht. Notfalls muss er früher los fahren.
Verspätung durch Schneechaos: Gründe spielen keine Rolle
Dabei ist es gleich, ob
Alle diese Beispiele gehören in die Risikosphäre des Arbeitnehmers. Kommt es zu Verspätungen, sind sogar Abmahnungen möglich. Ob das in dieser Situation sinnvoll ist, ist eine andere Frage, die sich nur im Einzelfall beantworten lässt.
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