von experto.de Redaktion, veröffentlicht in Arbeitsvertrag
Gehalt: Überstunden sind nicht mehr mit abgegolten
"Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten." Diese Formel in Arbeitsverträgen ist noch in Gebrauch, aber nun können Sie diese nicht mehr verwenden, wie aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamm hervorgeht. Gehalt: Überstunden müssen mit regulärem Stundenlohn vergütet werden Die Formel "Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten" ist rechtswidrig, so das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm. Die Folge ist, dass nachweislich geleistete Überstunden mit dem regulären Stundenlohn vergütet werden müssen (LAG Hamm, Az. 2 Sa 1108/08). Das Gericht weist ausdrücklich auf § 307 BGB hin, nach dem eine Klausel wie die oben genannte den Arbeitnehmer unangemessen benachteiligt.
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Überstunden: Alternative Formulierungen sind möglich Allerdings sind Sie mit den Arbeitsverträgen wieder auf der sicheren Seite, wenn Sie beispielsweise vereinbaren: " Zehn Prozent der in einem Monat geleisteten Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten."
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