Das gilt für den Dienstwagen bei längerer Krankheit

Ein Dienstwagen auch zur Privatnutzung ist immer noch einer der beliebtesten Vergütungsbestandteile bei vielen Arbeitnehmern. Bis jetzt war unklar, welches Schicksal der Dienstwagen erleidet, wenn der Arbeitnehmer längere Zeit wegen Krankheit ausfällt. Mit diesem Streit hat das BAG Ende 2010 Schluss gemacht.

Die Gerichte hatten unterschiedlich entschieden, ob der Arbeitnehmer den Dienstwagen heraus geben muss, wenn er wegen Krankheit länger als 6 Wochen ausfällt und insbesondere keine Entgeltfortzahlung mehr bekommt.

Am 14.12.2010 hat das BAG nun entschieden (Az.: 9 AZR 631/09): Der Dienstwagen ist ein Bestandteil der Vergütung. Hat der Arbeitnehmer nach Ablauf der 6-wöchigen Entgeltfortzahlungsfrist bei Krankheit keinen Anspruch mehr auf Entgeltfortzahlung, muss er daher den Dienstwagen heraus geben. Auch ein Anspruch auf eine Ausfallentschädigung steht ihm nicht zu.

Dienstwagen und Krankheit: Ausnahmen von der Regel
Keine Regel ohne Ausnahme. Im Zusammenhang mit Dienstwagen und Krankheit müssen Sie sogar gleich 2 Ausnahmen beachten:

  1. Der Arbeitnehmer hat laut Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag einen längeren Entgeltfortzahlungsanspruch als 6 Wochen. Dann müssen Sie ihm den Dienstwagen trotz Krankheit für diesen längeren Zeitraum lassen.
  2. Es gibt eine gesonderte Vereinbarung, die es dem Arbeitnehmer erlaubt, den Dienstwagen auch zu behalten, wenn er längere Zeit krank ist oder es ihm erlaubt, dem Dienstwagen unabhängig von der Zahlung einer Vergütung zu behalten.

Wenn der Arbeitnehmer aus der Entgetfortzahlung heraus fällt und den Dienstwagen zurück geben muss, sollten Sie ihn schriftlich auffordern, das Fahrzeug bei Ihnen abzugeben.