von experto.de Redaktion, veröffentlicht in Arbeitsvertrag
Arbeitsvertrag: Befristung grundsätzlich möglich
Bei einem früheren freien Mitarbeiter ist eine spätere sachgrundlos befristete Beschäftigung möglich. Das Teilzeit- und Befristungsgesetz bezieht sich nur auf Arbeitnehmer und Arbeitsverhältnisse - die Tätigkeit als freier Mitarbeiter fällt nicht darunter.
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