Arbeitsschutz aktuell: Wie Sie eine Gefährdungsbeurteilung vornehmen ist Ihre Sache

Als Arbeitgeber sind Sie nach aktuellem Arbeitsschutz verpflichtet, die Arbeit so zu organisieren, dass Ihre Mitarbeiter vor gesundheitlichen Gefahren geschützt sind. Ihre Mitarbeiter haben einen Anspruch darauf, dass Sie eine Gefährdungsbeurteilung für den Arbeitsplatz vornehmen. Allerdings ist dieser Anspruch nicht unbegrenzt.

Nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sind Sie grundsätzlich verpflichtet, eine sogenannte Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen. Ausgehend von der jeweiligen Gefährdung sollen Sie dabei ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes aktuell erforderlich sind.

Der Anspruch Ihrer Mitarbeiter auf diese Maßnahme des Arbeitsschutzes geht allerdings nicht so weit, dass Sie sich vorschreiben lassen müssen, wie Sie die Beurteilung vornehmen. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des BAG vom 12.08.2008, Aktenzeichen 9 AZR 1117/06.

Ein Arbeitgeber hatte den Arbeitsplatz einer Reinigungskraft von einem externen Sicherheitsingenieur prüfen und bewerten lassen. Das reichte dem Mitarbeiter aber nicht. Er wollte, dass der Arbeitgeber den Arbeitsplatz auch noch nach von dem Mitarbeiter gewünschten Methoden bewertet. Diesen überzogenen Arbeitsschutz machten die Richter am BAG nicht mit.

So sind Sie beim Arbeitsschutz auf der sicheren Seite
Bezogen auf die Gefährdungsbeurteilungen erfüllen Sie Ihre Pflichten zum Arbeitsschutz aktuell dann, wenn Sie in folgender Checkliste alle Zeilen mit "Ja" beantworten. 

 

Ja

Nein

Sie haben Gestaltung und Einrichtung des Arbeitsplatzes untersucht.

 

 

Sie haben geprüft, welchen physikalischen, chemischen und biologischen Einflüssen die Mitarbeiter ausgesetzt sind.

 

 

Sie haben geprüft, ob die eingesetzten Arbeitsmittel (Maschinen, Geräte usw.) hinreichend sicher sind.

 

 

Sie haben geprüft, ob Arbeitsabläufe, Arbeitszeiten, Herstellungsverfahren für sich alleine oder in Kombination Gefahren auslösen.

 

 

Sie haben geprüft, ob Gefahren evtl. durch unzureichende Unterweisung oder Qualifikation der Beschäftigten entstehen.