von Heiko Klages, veröffentlicht in Arbeitsrecht
Gute Vorbeugung und Vorbereitung auf Zeiten der Schweinegrippe ist wichtig. Denn Sie tragen das Betriebsrisiko. Sie müssen Arbeitnehmern grundsätzlich einen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen. Auch wenn das wegen der Schweinegrippe nicht möglich ist - weil Sie z. B. im Extremfall Ihren Betrieb schließen mussten - müssen Sie die Vergütung weiter zahlen. Das Arbeitsrecht gibt Ihnen als Arbeitgeber einiges an Spielraum, um das zu vermeiden.
Mit diesen Maßnahmen bereiten Sie Ihr Unternehmen arbeitsrechtlich einwandfrei auf die Schweinegrippe vor:
Arbeitsrechtliche Maßnahme zur Vermeidung von Schweinegrippe | Bemerkungen |
Weisen Sie Mitarbeiter auf Verhaltensmaßregeln hin, um das Ansteckungsrisiko zu verringern. | Im Rahmen Ihres arbeitsrechtlichen Direktionsrechts können Sie das Verhalten am Arbeitsplatz steuern. Das können Sie schriftlich tun, z. B. durch ein Infoblatt. Hinweise dazu finden Sie z. B. im Internet: Aktion „Wir gegen Viren". |
Freistellung bei Krankheitsverdacht | Sie können Mitarbeiter bei Krankheitsverdacht einseitig von der Arbeit freistellen. Allerdings müssen Sie dann die Vergütung fortzahlen. |
Heimarbeitsplätze | Prüfen Sie, inwieweit Sie auf Heimarbeitsplätze umstellen können und richten Sie diese ggf. ein. Ggf. sind dazu gesonderte Vereinbarungen mit den Mitarbeitern nötig. |
Videokonferenzen statt Meetings | Als Arbeitgeber können Sie über Ihr Direktionsrecht anordnen, dass verstärkt Videokonferenzen statt persönlicher Meetings durchzuführen sind. |
Telefon und E-Mail statt Meetings | Als Arbeitgeber können Sie über Ihr Direktionsrecht anordnen, dass verstärkt Telefon und E-Mail zu nutzen sind. |
Einzelbüros statt Großraumbüros | Sofern die Räume es zulassen, können Sie die Mitarbeiter auch in Einzelbüros versetzen. Auch dies ermöglicht ihr Direktionsrecht. |
Binden Sie den Betriebsrat ein | In vielen Fällen hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht. Binden Sie ihn und seinen Sachverstand rechtzeitig ein, um weitere Maßnahmen zu entwickeln |
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| Neues Arbeitsrecht für Vorgesetzte | Praxishandbuch Personal | Arbeitsrecht Premium |
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