Arbeitsrecht und Freiwillige Feuerwehr: Was es mit der Freistellung auf sich hat

In vielen Unternehmen sind Mitarbeiter in der Freiwilligen Feuerwehr organisiert. Dieses für das Gemeinwohl wichtige Engagement der Mitarbeiter stellt Betriebe aber manchmal vor ernsthafte Probleme. Welche Möglichkeiten Ihnen das Arbeitsrecht gibt, lesen Sie hier.

Gerade in kleineren Unternehmen kann es schnell zu Betriebsablaufstörungen kommen, wenn ein Mitarbeiter schnell seinen Arbeitsplatz verlassen muss, um zu einen Einsatz mit der Freiwilligen Feuerwehr auszurücken. Davor kann Sie auch das Arbeitsrecht nicht schützen.

Denn Sie sind verpflichtet, die Mitarbeiter freizustellen. Geregelt ist das jeweils auf landesrechtlicher Grundlage, z. B. durch das Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Nordrhein Westfalen. Dessen einschlägiger § 12 Abs. 2 lautet:

(2) Den ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr dürfen aus dem Dienst keine Nachteile im Arbeits- oder Dienstverhältnis erwachsen. Während der Dauer der Teilnahme an Einsätzen, Übungen und Lehrgängen sowie der Teilnahme an sonstigen Veranstaltungen auf Anforderung der Gemeinde entfällt für die ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr die Pflicht zur Arbeits- oder Dienstleistung. Die Arbeitgeber oder Dienstherren sind verpflichtet, für diesen Zeitraum Arbeitsentgelte oder Dienstbezüge einschließlich aller Nebenleistungen und Zulagen fortzuzahlen, die ohne die Ausfallzeiten üblicherweise erzielt worden wären; den privaten Arbeitgebern werden die Beträge auf Antrag durch die Gemeinde ersetzt. Die Teilnahme an Übungen, Lehrgängen und sonstigen Veranstaltungen auf Anforderung der Gemeinde ist den Arbeitgebern oder Dienstherren nach Möglichkeit rechtzeitig mitzuteilen.

Laut Arbeitsrecht kommen Sie an der Freistellung für die ehrenamtlichen freiwilligen Feuerwehrmitglieder im Interesse des Gemeinwohls nicht vorbei. Sie sind auch verpflichtet, die laut Arbeitsrecht geschuldete Vergütung auch für Einsatzzeiten zu zahlen. Beantragen Sie aber unbedingt bei der Gemeinde die Erstattung dieser Beträge. Denn das Arbeitsrecht gibt Ihnen diese Möglichkeit. Reduzieren Sie so Ihre Belastungen.