Alterseinkünftegesetz 2005 – Wer gewinnt und wer verliert

Mit dem Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) vom 09.07.2004 reagierte der Gesetzgeber auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2002. Das Gericht sah in der unterschiedlichen Besteuerung von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und von Beamtenpensionen einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes.

Das Gericht forderte die Regierung auf, im Alterseinkünftegesetz Abhilfe zu schaffen. Dies tat die Koalition und vollzog damit den Übergang zur nachgelagerten Besteuerung der Renten. In den kommenden Jahren wird daher nach dem neuen Alterseinkünftegesetz die steuerliche Belastung der Renten kontinuierlich wachsen, bis dann im Jahr 2040 die volle Steuerpflichtigkeit der Renten erreicht ist. So steigt der steuerpflichtige Teil der neu bewilligten Renten von 50 % bis 2020 um jährlich 2 % bis auf 80 %. Von 2021 beträgt die Steigerungsrate jährlich 1 %.

Zur sozialen Absicherung führt das Alterseinkünftegesetz allerdings relativ hohe Freibeträge ein, die eine Vielzahl von Renten unbesteuert lassen. Der Freibetrag beträgt 2005 für Einzelpersonen 7.664 Euro, für Ehepaare 15.328 Euro.

Altrentner mit hohen Renten und Zusatzeinkünften verlieren durch das neue Alterseinkünftegesetz
Zunächst einmal werden alle Rentner, die 2005 als Alleinstehende mehr als 18.900 Euro und als Verheiratete mehr als 37.800 Euro Rente beziehen, künftig Steuern bezahlen müssen. In Zahlen ausgedrückt bedeutet dies, dass ungefähr 25 % der Rentner in Deutschland von dieser neuen Besteuerung durch das Alterseinkünftegesetz betroffen sind.

Härter trifft das neue Alterseinkünftegesetz Rentner mit zusätzlichen Einkünften. Wer Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder aus Wertpapierbesitz erhält, wird stärker als vorher vom Finanzamt zur Kasse gebeten. Dies ist dann der Fall, wenn das zu besteuernde Einkommen (zu versteuernder Rentenanteil plus Nebeneinkünfte) den Grundfreibetrag 2005 von 7.664/15.328 Euro überschreitet. Insgesamt rechnet der Finanzminister für 2005 mit einem Anstieg der steuerpflichtigen Rentner von derzeit 2 Millionen auf 3,3 Millionen.

Neurentner als Hauptverlierer durch das neue Alterseinkünftegesetz
Mit jedem Jahr erhöht sich, wie geschildert, der steuerpflichtige Anteil an der gesetzlichen Rente. So beträgt der steuerfreie Anteil bei einem jetzt 50-Jährigen (Renteneintritt mit 65 Jahren) dann nur noch 22 %, bei einem heute 40-Jährigen noch 11 % und 0 % bei der Generation der heute unter 30-Jährigen.

Alterseinkünftegesetz: Arbeitnehmer gewinnen durch höhere Vorsorgepauschale
Ab 2005 erhalten Arbeitnehmer mehr Gehalt ausbezahlt als bisher. Ursächlich dafür ist eine Erhöhung der Vorsorgepauschale, die Arbeitnehmer künftig für Ihre Versicherungsbeiträge bekommen. So steigt beispielsweise die Steuerersparnis bei einem Bruttolohn von 35.000 Euro 2005 um 60 Euro und erhöht sich kontinuierlich bis 2019 auf 936 Euro.

Zusätzlich bringt das neue Alterseinkünftegesetz auch Änderungen bei der Riester-Rente mit sich. So werden zukünftig nur noch solche Versicherungen gefördert, die für Männer und Frauen gleiche Tarife anbieten (so genannte Unisex-Tarife). Die steuerliche Förderung dieser Form der Altersvorsorge muss aber nicht mehr jedes Jahr neu beantragt werden. Für nach 2004 abgeschlossene Verträge gibt es einen zusätzlichen Steuerfreibetrag von 1.800 Euro jährlich. Die bisherige Pauschalbesteuerung entfällt.