Arbeitnehmerdatenschutzgesetz: Videoüberwachung von Arbeitnehmern wird weiter erschwert

Das seit langem diskutierte Arbeitnehmerdatenschutzgesetz wird konkreter. Ende August 2010 liegt ein überarbeiteter Entwurf vor, der im Kabinett behandelt wird. Das Arbeitnehmerdatenschutzgesetz soll unter anderem die Videoüberwachung von Arbeitnehmern deutlich erschweren.

Ein im Mai 2010 vorgelegte Referentenentwurf zum Arbeitnehmerdatenschutzgesetz wollte die Videoüberwachung von Arbeitnehmern in bestimmten Fällen noch zulassen. Der im August 2010 überarbeitete Entwurf griff die Kritik am Referentenentwurf auf.

Nach deutlicher Kritik am ersten Entwurf des Arbeitnehmerdatenschutzgesetzes ist jetzt Medienberichten zufolge geplant, die Videoüberwachung von Arbeitnehmern grundsätzlich für unzulässig zu erklären. Die in dem im Mai vorgelegten Entwurf enthaltenen Ausnahmefälle sollen gestrichen werden.

Arbeitnehmerdatenschutzgesetzes erschwert Videoüberwachung
Hintergrund des Gesetzes sind unter anderem die in den letzten Jahren bekannt gewordenen Verstöße gegen das Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer durch zu ausufernde Kontrolle durch ihren Arbeitgeber. Nach derzeitigem Diskussionsstand wird durch die Einführung des Arbeitnehmerdatenschutzgesetzes die Videoüberwachung von Arbeitnehmern unzulässig werden.

Dies ist auf der einen Seite ein großer Vorteil für die Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter. Es bleibt aber abzuwarten, inwieweit Sie als Arbeitgeber Videoüberwachung zur Aufdeckung von Straftaten bei konkreten Anhaltspunkten (zum Beispiel Diebstähle durch Mitarbeiter) weiterhin nutzen dürfen.