Arbeitnehmer: Neues Gesetz über Mitarbeiterbeteiligung ab 01.04.2009

Seit dem 01.04.2009 gibt es bessere Möglichkeiten, Arbeitnehmer an dem Erfolg eines Unternehmens zu beteiligen. Den Rahmen für die Beteiligung der Arbeitnehmer gibt das neue Mitarbeiterkapitalbeseitigungsgesetz.

Engagierte Arbeitnehmer sind für die Entwicklung jedes Unternehmens unerlässlich. Um die Motivation der Arbeitnehmer zu erhöhen, kann eine Beteiligung an dem Unternehmen sinnvoll sein.

Neues Gesetz über Mitarbeiterbeteiligung
Nach längerer politischer Diskussion ist nun das Mitarbeiterbeteiligungsgesetz zum 01.04.2009 in Kraft getreten. Daraus ergeben sich Möglichkeiten, wie Sie Ihre Arbeitnehmer am Unternehmen beteiligen können.

Das ist der Kern der neuen Beteiligungsmöglichkeiten für Arbeitnehmer

  1. Die Arbeitnehmer-Sparzulage wird von 18% auf 20% erhöht
  2. Die Einkommensgrenze wird von 17.900 EUR bzw. 35.800 EUR auf 20.000 EUR bzw. 40.000 EUR angehoben.
  3. Mitarbeiterbeteiligungen sind bis zu einer Höhe von 360 EUR steuer- und abgabenfrei (bislang nur hälftiger Betrag, maximal 135 EUR).

Ganz wichtig: Angebot muss an alle Arbeitnehmer gerichtet sein
Die steuerliche Förderung der Mitarbeiterbeteiligung ist nur dann möglich, wenn das Angebot alle Arbeitnehmer betrifft, die mindestens ein Jahr im Unternehmen beschäftigt sind. Exklusive Programme für einzelne Mitarbeiter- oder Führungsgruppen werden nicht gefördert. Außerdem darf es sich bei dem Angebot nicht um eine Lohnumwandlung handeln, sondern es muss um zusätzliche Zahlungen für die Arbeitnehmer gehen.