von experto.de Redaktion, veröffentlicht in Arbeitsrecht
Ein Arbeitnehmer hatte auf seinem Nachhauseweg von seiner Arbeitsstätte einen kurzen Schwenk von nicht ganz 100 Metern gemacht, um bei seiner Bank Geld abzuheben. Kurz vor Erreichen der Bank verunglückte er schwer. Die gesetzliche Unfallversicherung stufte den Unfall nicht als versicherten Wegeunfall, sondern als Privatunfall ein, weil der Umweg privat veranlasst war. Daher verweigerte sie jegliche Leistung. Der Arbeitnehmer klagte nun auf Zahlung.
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