von experto.de Redaktion, veröffentlicht in Arbeitsrecht
Nur in Betrieben mit bis zu 20 Mitarbeitern ist das Risiko geringer: Diese nehmen in der Regel an einem pauschalen Umlageverfahren teil und erhalten im Gegenzug u.a. 80 Prozent der geleisteten Arbeitgeberzuschüsse zum Mutterschaftsgeld wieder zurück.
Zwar sei der Zuschuss an sich gerechtfertigt, doch stehe die gegenwärtige Praxis im Widerspruch zum Gleichberechtigungsgebot des Art. 3 Abs. 2 GG. Es hat den Gesetzgeber deshalb zu einer Neuregelung bis zum 31.12.2005 verpflichtet (18.11.2003, 1 BvR 302/96).
Achtung!
Das bedeutet jedoch nicht, dass Sie derzeit Ihre Zuschusszahlungen einstellen dürfen. Die alte Regelung bleibt vorerst noch weiter bestehen.
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