Welche Fehler Sie beim Zwischenzeugnis vermeiden sollten

Waren Sie auch schon einmal unsicher, wie Sie ein Zwischenzeugnis schreiben sollen? Das ist kein Wunder, denn gesetzliche Vorgaben gibt es nicht. Einige Grundzüge der Rechtsprechung sollten Sie aber kennen. Sonst kann es Ihnen passieren, dass Sie sich mit einem Arbeitnehmer vor dem Arbeitsgericht über die Gestaltung eines Zwischenzeugnisses streiten müssen. Und das ist nun wirklich nicht nötig.

Wann Ihr Mitarbeiter ein Zwischenzeugnis überhaupt verlangen kann

Das Gesetz kennt nur einen Anspruch auf ein Beendigungszeugnis am Ende des Arbeitsverhältnisses. Der Anspruch auf ein Zwischenzeugnis ist nicht ausdrücklich geregelt. Allerdings haben die Gerichte in einigen Fällen einen solchen Anspruch bejaht. In der Praxis besonders wichtig sind die folgenden beiden Fälle, in denen ein Mitarbeiter Anspruch auf ein Zwischenzeugnis hat.

Wechsel des Vorgesetzten

Wenn der direkte Vorgesetzte eines Mitarbeiters wechselt, so kann ein Mitarbeiter ein Zwischenzeugnis verlangen. Das ist auch sinnvoll, da der neue Vorgesetzte nicht in der Lage sein wird, die bisherigen Leistungen des Mitarbeiters zu beurteilen.

Interne Versetzung des Mitarbeiters

Aus einem ähnlichen Grund gibt es einen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis, wenn der Mitarbeiter intern wechselt, entweder in eine andere Abteilung oder durch eine Beförderung.

Seien Sie vorsichtig mit Gefälligkeitszeugnissen

Gelegentlich neigen Arbeitgeber dazu, ein Zwischenzeugnis besonders positiv darzustellen. Der Arbeitnehmer ist ja schließlich noch im Unternehmen und man will die weitere Zusammenarbeit nicht unnötig belasten. Hierbei sollten Sie sehr vorsichtig sein.

Denn von den Beschreibungen im Zwischenzeugnis kommen Sie später nur sehr schwer wieder weg. Das, was Sie im Zwischenzeugnis bescheinigt haben, ist die Grundlage für das Beendigungszeugnis. Von der Bewertung im Zwischenzeugnis können Sie später nur dann abweichen, wenn Sie nachweisbar Änderungen in der Leistung und im Verhalten des Arbeitnehmers nach Ausstellung des Zwischenzeugnisses belegen können.

Achten Sie auf die richtige Zeitform

Anders als in Beendigungszeugnis formulieren Sie im Zwischenzeugnis im Präsens. Denn der Mitarbeiter ist ja schließlich noch bei Ihnen beschäftigt. Wählen Sie eine Vergangenheitsform, kann der Mitarbeiter das mit Erfolg beanstanden (ArbG Köln, 15 Ca 8058/10).

Formulieren Sie die Zukunftswünsche richtig

Am Ende eines Zeugnisses stehen üblicherweise gute Wünsche für den weiteren Lebens- und beruflichen Weg des Arbeitnehmers. In dem oben genannten Urteil hat das ArbG Köln die Formulierung "alles Gute und viel Glück für den weiteren Berufsweg" in einem Zwischenzeugnis aber beanstandet.

Vermeiden Sie daher Formulierungen, die den Eindruck erwecken, dass das Arbeitsverhältnis beendet sei oder, dass der Arbeitnehmer in Zukunft Glück bei seinem Berufsweg brauchen würde. Besser sind Formulierungen wie "Wir freuen uns auf eine Fortsetzung der erfolgreichen und guten Zusammenarbeit".