Zeugnis ist Holschuld – was müssen Arbeitgeber beachten?

Am Ende des Arbeitsverhältnisses hat ein ausgeschiedener Mitarbeiter Anspruch auf ein Zeugnis. Mitunter wird sehr heftig vor den Arbeitsgerichten über diesen Zeugnisanspruch gestritten. An sich handelt es sich bei einem Zeugnis um eine Holschuld, d. h. der Ex-Mitarbeiter muss es bei Ihnen abholen. Wenn Sie ihn aber nicht mehr im Unternehmen sehen möchten, gilt es einige Dinge zu bedenken.

Denn bei den Streitigkeiten um ein Zeugnis behaupten manche Mitarbeiter auch gerne, dass ihnen per Post übersandte Zeugnis sei gar nicht angekommen. Die Intention dabei ist durchaus unterschiedlich. Manchmal geht es nur darum, dem ehemaligen Arbeitgeber noch eins auszuwischen. Und dafür sind Zeugnisstreitigkeiten mitunter recht beliebt.

Lassen Sie sich auf diese Spielchen nicht ein. Sie kosten nur unnütze Zeit, Energie und Nerven. Wenn Sie das Zeugnis nur mit einfacher Post schicken und ein Ex-Mitarbeiter verneint den Eingang des Zeugnisses, so haben Sie nach einigen Urteilen das Zeugnis noch ein zweites Mal im Original auszustellen. Abgeleitet wird dies aus dem vergleichsweise geringen Aufwand, den das für Sie als Arbeitgeber bedeutet. Gehen Sie besser gleich auf Nummer Sicher.

Zeugnis ist Holschuld: Sie können das Abholen verlangen
Am sichersten sind Sie, wenn Sie den Ex-Mitarbeiter auffordern, das Zeugnis und die Arbeitspapiere bei Ihnen abzuholen. Lassen Sie sich dann den Empfang des Zeugnisses und der Arbeitspapiere von ihm quittieren. Hierzu können Sie zum Beispiel folgendes Muster verwenden:

Empfangsbestätigung

Heute habe ich, ________, von der Firma ___________ folgende Arbeitspapiere und Unterlagen erhalten:

  • Zeugnis über meine Beschäftigung vom ___ bis ___.
  • ……….
  • ……….

Unterschrift des Arbeitnehmers, Datum

Wenn Sie das Zeugnis lieber per Post senden wollen
Wenn Sie Ihrem Ex-Mitarbeiter einen Gefallen tun oder ihn aus einem anderen Grund nicht mehr im Unternehmen sehen wollen, können Sie die Unterlagen auch per Post schicken.

Das betrifft sowohl das Zeugnis als auch die sonstigen Arbeitspapiere. Sie sollten sich dann aber absichern und das Schreiben nicht mit normaler Post schicken. Versenden Sie das Anschreiben am besten per Einschreiben mit Rückschein. Dann haben Sie gegebenenfalls einen Beweis, falls der Mitarbeiter später äußert, die Unterlagen habe er gar nicht erhalten.