Worauf sich Arbeitgeber schon jetzt beim Elterngeld einstellen sollten

Noch in diesem Jahr sollen Neuregelungen zum Elterngeld beschlossen werden. Diese sollen 2015 in Kraft treten. Für Sie als Arbeitgeber ist es aber jetzt schon wichtig zu wissen, was da vorgesehen ist. Denn bei Ihrer Personalplanung gibt es im Zusammenhang mit dem neuen Elterngeld einiges zu bedenken. Bereiten Sie sich daher jetzt schon auf die Regelungen ab 2015 vor.

Es ist politischer Wille der Bundesregierung, Änderungen beim Elterngeld herbeizuführen. Diskutiert werden diese unter dem Stichwort "Elterngeld Plus".

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"Elterngeld Plus" kommt 2015, aber Vorbereitung tut not

Ein erster Gesetzentwurf mit den Änderungen liegt vor. Zunächst wird sich der Bundesrat damit beschäftigen. Anschließend soll die Beschlussfassung im Bundestag noch so rechtzeitig erfolgen, dass die Änderungen im Jahr 2015 in Kraft treten können.

Einige der geplanten Änderungen werden Auswirkungen auf Ihre Personalplanung haben, sodass Sie sich bereits jetzt damit beschäftigen sollten. Denn Personalplanung ist eine eher langfristige Angelegenheit.

Bereiten Sie sich auf diese Änderungen durch das Elterngeld Plus vor

Für Arbeitgeber sind diese Punkte besonders wichtig:

Verlängerung der Elternzeit

Rechnen Sie damit, dass Ihre Mitarbeiter länger Elternzeit in Anspruch nehmen werden. Anstatt zwölf (bzw. 14) können Ihre Mitarbeiter zukünftig bis zu 24 (bzw. 28) Monate Elternzeit beanspruchen. Wenn beide Eltern Teilzeit während der Elternzeit arbeiten, verbrauchen sie zukünftig nur noch einen Monat Elterngeldbezug dafür. Es ist daher damit zu rechnen, dass der Teilzeitwunsch noch weiter zunehmen wird.

Partnerschaftsbonus wird für mehr Teilzeitwünsche sorgen

Auch der neue Partnerschaftsbonus wird voraussichtlich zu mehr Teilzeitarbeit während der Elternzeit führen. Wenn beide Elternteile gleichzeitig für mindestens vier aufeinanderfolgende Monate zwischen 25 und 30 Stunden arbeiten, erhält jeder Elternteil für vier zusätzliche Monate Elterngeld Plus.

Veränderungen für Elternzeit bei älteren Kindern

Auch die Regelungen für Elternzeit bei älteren Kindern werden erweitert. Zukünftig können statt bisher 12 Monate Elternzeit nunmehr 24 Monate auf einen Zeitraum zwischen dem dritten und dem achten Geburtstag eines Kindes übertragen werden. Ihre Zustimmung als Arbeitgebers ist nicht erforderlich. Allerdings soll die Anmeldefrist von acht auf 13 Wochen verlängert werden.

Insgesamt werden Sie sich daher darauf einstellen müssen, dass Eltern über einen längeren Zeitraum als bisher nicht wieder voll in die Arbeit bei Ihnen einsteigen werden. Bereiten Sie sich schon jetzt auf zunehmende Teilzeitwünsche vor. Überlegen Sie dazu z. B.:

  • Welche Aufgaben können in Teilzeit geleistet werden?
  • Lassen sich einzelne Aufgabenblöcke auf Kollegen oder neue Mitarbeiter
    übertragen, sodass Sie den Eltern Teilzeitarbeitsplätze anbieten können?
  • Sind möglicherweise Arbeitsplätze außerhalb des Unternehmens (Homeoffice usw.) eine Alternative?