Wann ein Mitarbeiter Geld für Überstunden verlangen kann

Bei Geld hört bekanntlich die Freundschaft auf. Insbesondere gibt es immer wieder Streit, wenn ein Mitarbeiter im Nachhinein über einen längeren Zeitraum die Bezahlung von Überstunden verlangt. Hier kommen schnell erhebliche Forderungen auf Sie als Arbeitgeber zu. Aber nicht jede Forderung ist berechtigt und führt zu einer Zahlungsverpflichtung.

Mit einer solchen Forderung musste sich ein Arbeitgeber in Rheinland-Pfalz auseinandersetzen. Hier forderte ein Mitarbeiter über einen längeren Zeitraum die nachträgliche Bezahlung von Überstunden. Der Arbeitgeber fühlte sich hierzu nicht verpflichtet. Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz sah in seiner Entscheidung 5 Sa 222/13 Anlass, die Voraussetzungen für die Bezahlung von Überstunden zusammenzufassen.

Nicht jede Überstunde müssen Sie bezahlen

Der Mitarbeiter muss zunächst darlegen und gegebenenfalls auch beweisen, dass die von ihm angeblich geleisteten Überstunden vom Arbeitgeber angeordnet und für den Betrieb notwendig waren. Alternativ hat er die Möglichkeit, die Bezahlung von Überstunden zu verlangen, wenn er auf Weisung eines Vorgesetzten zur Arbeitsleistung bereitstand, ohne dass diese Leistung abgerufen worden wäre.

Weiter muss der Mitarbeiter sehr konkret darlegen, um welche Überstunden es sich gehandelt hat. Er muss dazu im Einzelnen auflisten, an welchem Tag zu welcher Uhrzeit er Überstunden geleistet hat oder auf Weisung des Vorgesetzten zur Arbeit bereitstand. Nicht ausreichend sind Darlegungen wie

  • Ich habe jede Woche drei Überstunden gemacht.
  • Abends bin ich immer mindestens 1 Stunde länger geblieben.

Beachten Sie auch die Verjährungsvorschriften

Wie andere Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis auch verjähren Ansprüche auf Bezahlung von Überstunden nach drei Jahren. Dabei beginnt die Frist mit dem Ende des Jahres, in dem die Überstunden angefallen sind (Überstunden aus dem Jahr 2014 (und früher) sind damit seit dem 31.12.2017 verjährt). Kürzere Fristen können sich gegebenenfalls aus Verfallsfristen im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag ergeben.

Wichtig: Im Prozess um die Überstundenbezahlung müssen Sie auf die Verjährung ausdrücklich hinweisen (im Juristendeutsch: die Einrede der Verjährung erheben). Sonst wird das Gericht die Verjährung nicht berücksichtigen.

Vermeiden Sie Streit über Überstunden

Auch wenn es für Arbeitnehmer gar nicht so einfach ist, mal eben die Bezahlung von Überstunden durchzusetzen, sollten Sie sich diesen Streit ersparen. Durch klare und eindeutige Regeln und Organisationen von Überstunden ist das möglich. Legen Sie fest,

  • welcher Vorgesetzte Überstunden anordnen darf
  • wie geleistete Überstunden zu dokumentieren und zu bestätigen sind
  • ob und gegebenenfalls innerhalb welcher Frist Überstunden in Freizeit abzugelten sind

Wenn es in Ihrem Unternehmen einen Betriebsrat gibt, binden Sie diesen mit ein.

Keine automatischen Überstundenzuschläge

Ein weit verbreiteter Irrtum ist es übrigens, dass zusätzlich zur Bezahlung von geleisteten Überstunden auch Überstundenzuschläge fällig werden. Das ist nur dann der Fall, wenn es eine ausdrückliche Rechtsgrundlage dafür gibt (zum Beispiel Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag). Einen gesetzlichen Anspruch auf einen Überstundenzuschlag gibt es nicht.

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