Welche Auswirkungen die erneute ELStAM-Verschiebung für Sie hat

Wahrscheinlich werden Sie sich jetzt fragen, ob Sie richtig gelesen haben. Das ELStAM-Verfahren, also die Übermittlung der elektronischen Lohnsteuer-Abzugsmerkmale (ELStAM) und die Ablösung der alten Lohnsteuerkarte aus Papier sollen in das Jahr 2013 verschoben werden? Und wahrscheinlich Ihre nächste Frage: Hat das Auswirkungen auf mich als Unternehmer? Lesen Sie hier, was jetzt auf Sie zukommt.

Richtig ist, dass ursprünglich geplant war, zu Beginn des Jahres 2012 die bekannte Lohnsteuerkarte aus Papier durch eine elektronische Variante zu ersetzen. Das wird jetzt auf 2013 verschoben.

Allerdings waren die Vorbereitungen auf die Einführung in 2012 schon im vollen Gange. Für die elektronische Steuerkarte sollten Ihnen die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) für die einzelnen Mitarbeiter übermittelt werden. Seit einiger Zeit schreiben die Finanzämter daher Ihre Mitarbeiter an, um den Datenbestand abzugleichen. Mehr dazu lesen Sie in diesem Beitrag.

Allerdings hat das Bundesministerium der Finanzen jetzt mitgeteilt, dass sich die Einführung des ELStAM-Verfahrens weiter verzögert. Grund hierfür sind technische Probleme und weiterer Anpassungsbedarf.

Das kommt 2012 auf Sie zu

Abzüge vom Lohn nehmen Sie bis auf Weiteres auf Basis der weiter geltenden Lohnsteuerkarte 2010 vor. Ergänzend haben die ELStAM-Infoblätter eine Bedeutung. Diese haben die Arbeitnehmer vom Finanzamt erhalten, um die in der ELStAM-Datenbank gespeicherten Daten zu überprüfen.

Haben sich seit 2010 Änderungen der Lohnabzugsmerkmale ergeben, z. B. weil der Arbeitnehmer geheiratet hat, so nehmen Sie den Lohnabzug auf Basis eines Ihnen vorgelegten ELStAM-Infoblattes vor.

Wenn die Lohnsteuerkarte 2010 fehlt

Liegt Ihnen die Lohnsteuerkarte 2010 nicht vor oder hat der Arbeitnehmer sie verloren, so kann er sich an sein zuständiges Finanzamt wenden und sich eine Ersatzbescheinigung ausstellen lassen. Fordern Sie ihn gegebenenfalls hierzu auf und lassen Sie sich diese aushändigen.

Wichtig beim Arbeitgeberwechsel

Verlässt ein Mitarbeiter Ihr Unternehmen, so müssen Sie ihm die Lohnsteuerkarte 2010 bzw. die Ersatzbescheinigung aushändigen. Er benötigt dies für den neuen Arbeitgeber.

Umgekehrt gilt, dass Sie sich von einem neu eingestellten Mitarbeiter gleichfalls die Lohnsteuerkarte für 2010 bzw. die Ersatzbescheinigung und ggfs. das ELStAM-Infoblatt aushändigen lassen müssen. Auf dieser Basis machen Sie dann die Lohnabrechnung.

Wenn Mitarbeiter unsicher sind

Wenn sich Mitarbeiter an Sie wenden, weil sie im Zusammenhang mit der Einführung des ELStAM-Verfahrens Post vom Finanzamt bekommen haben und unsicher sind, so bleibt es bei den bisherigen Ratschlägen. Raten Sie Ihren Mitarbeitern, die in dem Abstimmungsschreiben (ELStAM-Infoblatt) angegebenen Daten sorgfältig zu prüfen.

Stellen Ihre Mitarbeiter Fehler bei den Daten fest, so sollten sie im eigenen Interesse aktiv werden und eine Korrektur der Daten beantragen. Denn nur so lässt sich sicherstellen, dass Sie die korrekten Abzüge bei der Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung vornehmen können.

Die Formulare zur gegebenenfalls erforderlichen Berichtigung von Daten finden Ihre Mitarbeiter zum Beispiel hier im Internet.