ElStAM: So erleichtern Sie sich als Arbeitgeber die Umstellung

Zum 01.01.2012 wird die Lohnsteuerkarte durch eine elektronische Variante ersetzt. Dabei werden Ihnen die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ElStAM) für die einzelnen Mitarbeiter übermittelt. Schon jetzt ist bekannt, dass die Daten nicht hundertprozentig richtig und aktuell sein werden. Sorgen Sie vor, damit Ihnen die Umstellung nicht mehr Arbeit macht als erforderlich.

Bereits seit Anfang Oktober erhalten alle Mitarbeiter nach und nach eine schriftliche Information über die für sie gebildeten elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale vom Finanzamt. Die Versendung der entsprechenden Informationen soll Ende November abgeschlossen sein.

Bei ElStAM geht es insbesondere um folgende Daten:

  • Steuerklasse,
  • Faktor (bei Steuerklasse IV),
  • Kirchensteuermerkmal,
  • Kirchensteuermerkmal des Ehegatten,
  • Zahl der Kinderfreibeträge sowie
  • Frei- und Hinzurechnungsbetrag.

Aber nicht immer sind diese Daten hundertprozentig richtig und aktuell. So basieren die Daten zum Beispiel auf dem Datenbestand vom 16.9.2011. Übernehmen Sie nun möglicherweise inkorrekte Daten in die Lohnbuchhaltung und stellt sich hinter heraus, dass sie nicht einwandfrei waren, so haben Sie doppelten Arbeitsaufwand. Denn Sie müssen dann die Daten der Buchhaltung berichtigen. Dem können Sie aber bereits im Vorfeld der entgegenwirken.

So bereiten Sie sich auf die ElStAM-Umstellung vor
Die Benachrichtigung über die gespeicherten Daten richtet sich an Ihre Mitarbeiter. Sie selbst bekommen zunächst keine Informationen darüber.

Sie können aber die Mitarbeiter mit ins Boot holen. So können Sie sich schriftlich an die Mitarbeiter wenden. Weisen Sie darauf hin, dass richtige ElStAM-Daten für die korrekte Berechnung der Lohnsteuer von enormer Wichtigkeit sind. Bitten Sie die Mitarbeiter auch, die übermittelten Daten sorgfältig zu prüfen. Die Berücksichtigung der korrekten Daten beim Abzug der Lohnsteuer liegt auch im Interesse Ihrer Mitarbeiter. Darauf sollten Sie ausdrücklich hinweisen.

Stellt ein Mitarbeiter Fehler bei den ElStAM-Daten fest, sollte er eine Korrektur beantragen. Dazu sind von Seiten der Finanzverwaltung verschiedene Verfahren und Formulare vorbereitet. Ihre Mitarbeiter finden diese Unterlagen hier zum Download.