Corona und Arbeitsrecht: Nutzen Sie Kurzarbeitergeld

Die Folgen des Coronavirus führen genauso wie Jahrhunderthochwasser und andere Naturkatastrophen für Arbeitgeber schnell zu wirtschaftlichen Katastrophen bis hin zur massiven Existenzgefährdung. Gut, dass es da wenigstens die Möglichkeit gibt, Kurzarbeitergeld zu nutzen.

Genau für diese Fälle ist Kurzarbeitergeld möglich

Es wird nach dem Arbeitsförderungsrecht (§§ 95 – 109 SGB III) für bestimmte Fälle des Arbeitsausfalls gezahlt. Die Zahlungen erfolgen aus Mitteln der Bundesagentur für Arbeit. Das vorrangige Ziel ist es, Ihnen als Arbeitgeber zu ermöglichen, die von dem Arbeitsausfall betroffenen Arbeitsplätze zu erhalten. Dadurch, dass der Staat im Wege des Kurzarbeitergeldes einen Teil der Personalkosten übernimmt, wird die Liquidität Ihres Unternehmens zumindest zum Teil geschützt.

Kurzarbeitergeld, Corona und Betriebe mit Betriebsrat

Die Anordnung vom Kurzarbeitergeld ist mitbestimmungspflichtig. Sofern keine vorrangige tarifliche Regelung besteht, ist der Abschluss einer entsprechenden Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat erforderlich.

Kurzarbeitergeld, Corona und Betriebe ohne Betriebsrat

Kurzarbeit bedarf auch hier einer entsprechenden Grundlage. In Frage kommt insbesondere eine tarifvertragliche Regelung oder eine individuelle Vereinbarung mit dem betroffenen Arbeitnehmer.

Auch mittelbar betroffene Arbeitgeber können Kurzarbeitergeld nutzen

Auch Arbeitgeber, die nur mittelbar von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen sind, können die Kurzarbeit nutzen, wenn es deshalb dazu kommt, dass Arbeit nicht geleistet werden kann. Typische Beispiele sind der Betrieb, der aufgrund der Pandemie nicht mit Rohstoffen beliefert werden kann oder der Betrieb, der zwar produzieren könnte, aber aufgrund der Ausgangsbeschränkungen und Betriebsuntersagungen seine Waren nicht an den Kunden übergeben kann.

Wo beantragen Sie Kurzarbeitergeld?

Zuständig ist die örtliche Dienststelle der Agentur für Arbeit. Die Agentur für Arbeit hat eine schnelle und unkomplizierte Bearbeitung der Anträge auf Kurzarbeitergeld zugesagt. Die Agentur für Arbeit hat eine bundesweit kostenlose Servicenummer für den Kontakt zu den relevanten Ansprechpartnern geschaltet: 0800 455 55 20. Sie erreichen über diese Telefonnummer einen zuständigen Ansprechpartner, obwohl die Geschäftsstellen der Agentur für Arbeit als Folge der Pandemie geschlossen haben.

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