Entgeltfortzahlung: Wie können Sie Blaumacher identifizieren?

Man kann es wirklich nicht anders sagen. Es gibt einfach einige Mitarbeiter, die sind nicht nur frech, sondern dazu auch noch dumm. Als Arbeitgeber profitieren Sie davon in der Regel natürlich nicht, denn was nützen Ihnen dumme Mitarbeiter? Handelt es sich bei dem dummen Mitarbeiter aber um einen Blaumacher, so ist die Dummheit des Mitarbeiters unter Umständen ausnahmsweise einmal Ihr Vorteil.

Von dieser Dummheit profitierte ein Arbeitgeber, dessen Auszubildende eine Krankheit vortäuschte, um anschließend in den Urlaub zu fahren. Hierzu wollte sie Entgeltfortzahlung haben. Also ein klassischer Fall von Blaumacher. Und aufgedeckt durch eigene Dummheit. Und natürlich ließ sich der Arbeitgeber dies nicht gefallen.

Zu beschäftigen hatte sich mit diesem Fall das Arbeitsgericht Düsseldorf (Az.: 7 Ca 2591/11). Es beschäftigte sich mit der Sache, weil der Arbeitgeber der Blaumacherin kurzerhand fristlos gekündigt hat. Er geht von einer vorgetäuschten Erkrankung und dem Versuch aus, sich die Entgeltfortzahlung zu erschleichen.

So kommen Sie Blaumachern auf die Schliche
Unabhängig von der Frage der Rechtmäßigkeit der Kündigung können Sie als Arbeitgeber von dem Fall lernen. Der Arbeitgeber war der Blaumacherin nämlich durch eigene Aktivitäten auf die Spur gekommen. Als er die Krankmeldung erhielt, wurde er misstrauisch. Er prüfte deshalb die Facebook-Seite der erkrankten Dame. Dort stieß er auf folgenden bemerkenswerten Eintrag, den die Mitarbeiterin selbst veröffentlicht hatte:

"Ab zum Arzt und dann Koffer packen"

Anschließend war sie nach Mallorca gereist. Im Prozess wollte sie sich mit dem Hinweis retten, dass dies in Absprache mit ihrem Arzt erfolgt sei und dass der Aufenthalt auf Mallorca zur Heilung beigetragen habe. Aber unabhängig von der Frage, ob sie damit Erfolg hat, zeigt dieser Fall, dass es mitunter sehr einfach ist, einen Blaumacher zu entlarven. Prüfen Sie bei Verdachtsfällen, wo Ihr Mitarbeiter welche Informationen veröffentlicht.

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