Bezahlen Sie nur angeordnete Überstunden

Aktuelle Untersuchungen weisen darauf hin, dass in Deutschland jährlich Überstunden im Milliardenbereich geleistet werden. Aber nicht alle diese Überstunden sind vom Arbeitgeber auch zu bezahlen. Bei einigen Arbeitnehmern hat sich eine Art Selbstbedienungsmentalität breitgemacht. Arbeitgeber müssen aber nur solche Überstunden bezahlen, die sie auch angeordnet haben.

Nicht jede Überstunde, die ein Arbeitnehmer leistet, ist auch tatsächlich erforderlich oder angeordnet gewesen. Aus den unterschiedlichsten Gründen bleiben einzelne Arbeitnehmer länger im Unternehmen und beschäftigen sich am Arbeitsplatz länger als erforderlich oder vom Chef angeordnet. Werden diese Stunden dann als Überstunden bezahlt, wird es für das Unternehmen schnell sehr teuer. Und das Ganze ohne Not, denn nicht jede Überstunde muss auch bezahlt werden.

Glücklicherweise sind die Arbeitsgerichte beim Thema Überstunden durchaus auf Seiten der Arbeitgeber. Sie brauchen nur die Überstunden bezahlen, die Sie angeordnet haben oder die zumindest von Ihnen bewusst geduldet wurden. Aber Vorsicht: Dafür reicht es bereits, wenn Sie Leistungen zu bestimmten Zeiten verlangen, die der Arbeitnehmer ohne Überstunden erkennbar nicht schaffen kann. Geben Sie Ihrem Mitarbeiter also zu umfangreiche Aufgaben, gelten die dazu notwendigen Überstunden als genehmigt.

Mitarbeiter muss Überstunden und Genehmigung beweisen
Gut für Sie: Die Darlegungs- und Beweislast für Überstunden liegt beim Arbeitnehmer, wenn er die Bezahlung einfordert. Dazu muss er darlegen und beweisen:

  • an welchen Tagen er zu welchen Zeiten Überstunden geleistet hat,
  • welcher Vorgesetzte diese Überstunden angeordnet oder genehmigt hat.

Nur, wenn ihm dies gelingt, hat er eine Chance mit seiner Forderung vor dem Arbeitsgericht durchzukommen. Sie können unternehmensintern für Klarheit sorgen, indem Sie entweder mit dem Betriebsrat über eine Betriebsvereinbarung verhandeln oder, wenn dieser nicht vorhanden ist, per Betriebsanweisung regeln, wer Überstunden wie anordnen und genehmigen darf.

Gibt es im konkreten Fall eine Überstundenpauschale?
Prüfen Sie auch, ob eine bestimmte Zahl von Überstunden möglicherweise schon mit dem Gehalt abgegolten ist, bevor Sie bezahlen. Zu großzügig dürfen Sie bei solchen Überstundenpauschalen aber nicht sein. Es scheint sich langsam heraus zu kristallisieren, dass etwa 10% Überstunden ohne besondere zusätzliche Vergütung bei einem durchschnittlichen Arbeitsplatz mit 40 Stunden/Woche und 3.000 EUR brutto zulässig sind.