Was Sie über den Betriebsrat wissen sollten

Der Betriebsrat repräsentiert die Belegschaft eines Betriebes gegenüber den Interessen des Arbeitgebers. Wie dieser zu arbeiten hat, wird im Betriebsverfassungsgesetz geregelt. Es basiert auf dem Betriebsrätegesetz aus dem Jahr 1920. Daraus entstand 1952 das BetrVG. Momentan gilt das BetrVG, 1972 wurde es zuletzt gründlich reformiert mit dem Betriebsverfassungs-Reformgesetz aus dem Jahr 2001.

Betriebsräte sind ehrenamtlich tätig

Bei einer kleinen Belegschaft bis zu 20 Arbeitnehmern, die wahlberechtigt sein müssen, besteht der Betriebsrat aus nur einer Person. Bei allen weiteren gibt es einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter. Die genaue Anzahl der Mitglieder wird in § 9 BetrVG festgelegt. Das Amt des Betriebsrats ist ein Ehrenamt und unentgeltlich. Wenn während ihrer Tätigkeit Arbeitszeit versäumt wird, darf dies zu keinerlei finanziellen Einbußen führen.

In Betrieben ab einer bestimmten Größe sind sie von anderen beruflichen Tätigkeiten gänzlich freigestellt. Das BetrVG schützt Betriebsräte vor einer Benachteiligung durch den Arbeitgeber. Sie genießen einen speziellen Kündigungsschutz.

Vielschichtige interessante Aufgaben

Der Betriebsrat versieht noch andere Aufgaben, als nur die Belegschaft gegenüber dem Arbeitgeber zu vertreten. Es gibt da noch etliche interessante Angelegenheiten, bei denen die Betriebsräte verantwortungsvolle Aufgaben übernehmen.

Er ist als Berater für die Kollegen im Betrieb da, besonders wenn diese einmal in eine schwierige Situation geraten. In regelmäßig veranstalteten Betriebsversammlungen wird die Belegschaft informiert. Gleichzeitig sind die Mitglieder des Betriebsrats das Sprachrohr der Belegschaft. Hierzu werden zum Beispiel Ideen aus der Belegschaft und von den Kollegen dem Arbeitergeber vorgetragen. Sie achten darauf, dass geltendes Recht zum Schutz der Arbeitnehmer auch eingehalten wird, und schützen den Einzelnen vor eventueller Willkür durch den Chef.

Teamplayer für die Belegschaft

So ist der Betriebsrat ein wichtiger Ansprechpartner des Arbeitgebers. Eine verantwortliche Aufgabe ist es, sich Gedanken über die Sicherung der Arbeitsplätze zu machen und diese Ideen dem Arbeitgeber zu unterbreiten. Er hat im Laufe des Jahres einiges zu organisieren.

Dazu gehören die Betriebsversammlungen und die Sitzungen des Betriebsrats. Andere wichtige Fristen und Termine müssen von ihm beobachtet und eingehalten werden. Er muss den Kontakt zu den Arbeitskollegen halten, um Probleme so bereits im Vorfeld frühzeitig zu erkennen.

Dabei informiert er die Kollegen über die anstehenden Themen und Tätigkeiten, welche gerade bei den Betriebsratmitgliedern anstehen. Die Entscheidungen werden gemeinsam als Team getroffen und vertreten. Damit Ihr Betriebsrat über seine Rechte und Pflichten Bescheid weiß sollten Sie über ein Seminar nachdenken. Diese können Sie beispielsweise bei AfA Seminare buchen.

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