Mobbing: So gehen Sie mit unwirksamen Abmahnungen um

Einer der häufigsten Vorwürfe gegen Arbeitgeber ist der Vorwurf des Mobbings. Unter Mobbing wird oft jede Form von Kritik verstanden. Das stimmt aber nicht und auch Abmahnungen sind nicht automatisch Mobbing. Selbst dann nicht, wenn sich später herausstellt, dass sie unbegründet waren. Und auch ein Schadensersatzanspruch ist dann ausgeschlossen. Lesen Sie, wie Sie als Arbeitgeber mit dem Mobbingvorwurf bei unwirksamen Abmahnungen umgehen.

Als Arbeitgeber dürfen Sie also nach wie vor eine Abmahnung aussprechen, wenn ein Mitarbeiter gegen seine vertraglichen Pflichten verstößt. In vielen Fällen ist das sogar sinnvoll, um dem Mitarbeiter die Situation deutlich bewusst zu machen. Und schließlich ist eine Abmahnung in der Regel Voraussetzung für eine verhaltensbedingte Kündigung bei erneutem Fehlverhalten. Mobbing ist das alles nicht.

Das ergibt sich auch aus einer aktuellen Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein werden (Az. 6 SA 256/09). In dem Fall hatte ein Mitarbeiter von seinem Arbeitgeber insgesamt neun Abmahnungen in vier Monaten erhalten. Allerdings waren nicht alle diese Abmahnungen wirksam. Die Mitarbeiter sah in den häufigen Abmahnungen Mobbing und verlangte Schadensersatz von seinem Arbeitgeber.

Die Richter am Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein lehnten diesen Schadensersatzanspruch ab. Auch häufige Abmahnungen würden lediglich zeigen, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer kritisch beobachtet. Sofern nicht noch eine systematische Schikanekomponente hinzukommt, handelt es sich bei häufigen Abmahnungen nicht um Mobbing. Dies selbst dann nicht, wenn einzelne Abmahnungen sich im Nachhinein als unberechtigt erweisen.

Abmahnungen sind kein Mobbing und führen nicht zu Schadensersatzansprüchen
Mobbing ist in den letzten Jahren stark in die Diskussion gekommen. Dies weckt bei einigen Arbeitnehmern Missverständnisse einerseits und Begehrlichkeiten auf Schadensersatz andererseits. Schadensersatzansprüche wegen Mobbing durch Abmahnung sind aber relativ selten erfolgreich, weil sich oft nicht nachweisen lässt, dass tatsächlich ein systematisches schikanöses Verhalten des Arbeitgebers vorliegt.

In der Regel können Sie sich als Arbeitgeber also auch Abmahnungen erlauben, ohne gleich fürchten zu müssen, Schadensersatz an den Arbeitnehmer wegen Mobbings zahlen zu müssen.

Um nicht missverstanden zu werden: Ich halte echtes Mobbing für ein Unding. Zu Recht verstehen die Gerichte bei echtem Mobbing keinen Spaß. Aber genauso ist nicht jede Kritik und jede Abmahnung gleich Mobbing. Wenn Sie feststellen, dass Sie einen einzelnen Arbeitnehmer verstärkt abmahnen, so sollten Sie sich fragen, was der Grund dafür ist.

Wenn Sie für sich ausschließen können, dass Sie diesen Mitarbeiter systematisch schikanieren, sollten Sie auf der sicheren Seite sein. Andernfalls sollten Sie Ihr Verhalten sofort einstellen und sich nach Möglichkeit mit dem Mitarbeiter aussprechen oder sich – im Extremfall – von ihm trennen.