Anspruch auf Entschädigung, wenn Videoüberwachung nicht gestoppt wird?

Die Persönlichkeitsrechte Ihrer Mitarbeiter werden von den Arbeitsgerichten durchaus geschützt. Das musste jetzt ein Arbeitgeber lernen, der in einem Vorprozess verurteilt worden war, 2 Videokameras anzubauen. Dieser Pflicht kam er aus verschiedenen Gründen nicht nach und zahlte dafür 4.000 € wegen der Verletzung von Persönlichkeitsrechten eines Mitarbeiters. Gefordert hatte der 15.000 €.

Ein Unternehmen hatte zur Vermeidung von Diebstählen und Unterschlagungen mehrere Kameras installiert. Zu der Videoüberwachung gab es sogar eine Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat. Trotzdem wurde das Unternehmen verurteilt, zwei genau bezeichnete Videokameras abzubauen. Dieser Verpflichtung kam es allerdings nicht nach, sodass sich letztendlich wieder die Gerichte in einem neuen Verfahren mit dem Sachverhalt beschäftigen mussten. Denn ein betroffener Mitarbeiter verlangte jetzt 15.000 € Entschädigung wegen der Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte.

Das Unternehmen rechtfertigte die Fortführung der Videoüberwachung mit der Erlaubnis durch die Betriebsvereinbarung, dem Umstand, dass der Mitarbeiter nur selten in den überwachten Bereich kommen müsse, allgemeinen Sicherheitserwägungen und Kundenforderungen nach einer Videoüberwachung.

Das alles half ihm aber nicht. Das Arbeitsgericht und das LAG Hamm sprachen dem Mitarbeiter eine Entschädigung in Höhe von 4.000 € wegen Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte durch die andauernde Videoüberwachung zu (LAG Hamm, Urteil vom 30.10.2012, Az.: 9 Sa 158/12). Gefordert hatte der Mann sogar 15.000 €, die bekam er aber nicht.

Insbesondere überzeugten die Richter die vorgebrachten Kundenanforderungen nicht, zumal diese von dem Unternehmen nicht belegt werden konnten. Im Übrigen dürfte aber auch fraglich sein, inwieweit solche Forderungen einen Eingriff in Persönlichkeitsrechte rechtfertigen können. Das kommt sehr auf den Einzelfall an. Je begründeter diese Forderungen, z. B. wegen Sicherheitsaspekten, sind, desto eher wird man das annehmen können. Im Zweifel werden die Persönlichkeitsrechte vorgehen.

Ausschlussfristen bei rechtswidriger Videoüberwachung

Das Urteil bot auch Anlass, sich mit dem Beginn von Ausschlussfristen zu beschäftigen. Nach Auffassung des LAG Hamm beginnen diese bei Dauertatbeständen erst mit deren Ende – also zum Ende der Videoüberwachung – zu laufen. 

So vermeiden Sie Entschädigungszahlungen bei Videoüberwachung

Bei Verstößen gegen Persönlichkeitsrechte (und gerichtlichen Entscheidungen wie hier im Vorprozess) verstehen Gerichte üblicherweise wenig Spaß. Wenn Sie zur Entfernung solcher Anlagen verurteilt worden sind, sollten Sie dieser Forderung umgehend nachkommen. Generell ist eine Videoüberwachung der Mitarbeiter nur in Ausnahmefällen erlaubt.