von experto.de Redaktion, veröffentlicht in Arbeitsrecht
Das Urteil: Der Arbeitnehmer errang wenigstens einen Etappensieg. Das BAG gab dem Antrag auf Auskunftserteilung statt und wies den Rechtsstreit im Übrigen an das LAG zurück.
Fazit: Hat Ihr Mitarbeiter Anspruch auf eine jährliche Entscheidung über eine Gehaltserhöhung, dann müssen Sie auch über die Rahmenbedingungen für die Gehaltserhöhung Auskunft geben.
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