von experto.de Redaktion, veröffentlicht in Arbeitsrecht
Änderungen bei der Regelung zur Altersteilzeit geplant
In der gesetzlichen Regelung zur Altersteilzeit soll es zu Änderungen kommen. Die Pläne der großen Koalition beinhalten eine geringere Nutzung des Blockmodells, bei dem Vollbeschäftigung und Freizeit einander folgen. Das Ziel der Neuregelung besteht in einer kontinuierlichen Absenkung der Arbeitszeit innerhalb eines Zeitraums von mehreren Jahren.
Für diese neue Regelung der Altersteilzeit sollen auch finanzielle Anreize geschaffen werden. Die Details sind jedoch noch unklar. Der bisher übliche Zuschuss der Bundesagentur für Arbeit (BA) soll gestrichen werden. Momentan gelten als Voraussetzungen für die Altersteilzeit ein Mindestalter von 55 Jahren und eine Halbierung der Arbeitszeit.
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Teilrente Forciert werden soll die 1992 eingeführte, jedoch kaum genutzte Teilrente, mit der eine Verdiensteinbuße aufgestockt werden kann. Die Teilrente soll durch höhere Hinzuverdienstgrenzen interessanter werden und zusätzlich mit der Vollendung des 60., statt wie bisher des 63. Lebensjahres möglich sein.
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