von Heiko Klages, veröffentlicht in Arbeitsrecht
Kurzarbeit: Arbeitgeber erhalten Planungssicherheit
Durch diese wichtige Änderung erhalten Sie als Arbeitgeber, der durch Kurzarbeit Entlassungen verhindert, Planungssicherheit.
Kurzarbeit: Verlängerung auf 18 Monate
Die Verlängerung auf 18 Monate können Sie nutzen, wenn Sie in Ihrem Unternehmen erst 2010 mit Kurzarbeit beginnen.
Haben Sie bereits 2009 mit der Kurzarbeit begonnen, beträgt die Bezugsfrist sogar 24 Monate.
In beiden Fällen handelt es sich um Ausnahmeregelungen, denn die normale gesetzliche Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld beträgt lediglich 6 Monate.
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