Wie verhalte ich mich psychologisch richtig bei einer Abmahnung?

Ist der Arbeitgeber nicht zufrieden mit der Leistung oder dem Verhalten des Arbeitnehmers, dann kann er eine Abmahnung erteilen. Der Arbeitgeber will mit diesem Schritt eine eindeutige Warnung an den Angestellten aussprechen mit dem Hinweis, dass dieser etwas verändern muss. Sonst droht natürlich die Kündigung. Für eine Abmahnung gelten bestimmte Regeln, die auch gesetzlich geregelt sind. Das betrifft den Arbeitgeber wie den Arbeitnehmer.

Gegenstand einer Abmahnung kann Arbeitsverweigerung, Beleidigung, Sachbeschädigung, unentschuldigtes Fehlen, Mobbing etc. sein. In der Abmahnung muss der Arbeitgeber genau beschreiben, wo die Fehler im Verhalten seines Mitarbeiters liegen. Keinesfalls reicht aus: „öfters zu spät gekommen“. Hier muss mit Straße und Hausnummer gearbeitet werden, also konkreten Daten.

Psychologisch: Wehren gegen eine Abmahnung ist falsch

Dabei muss der Angestellte schuldhaft, vorsätzlich oder
fahrlässig gehandelt haben. Kein Mensch hat eine Abmahnung gerne, denn sie ist ein „Angriff“ auf unsere Person. Wie heißt es doch so schön? „Gegen Angriffe können wir uns
wehren, gegen Lob sind wir machtlos!“ Wenn wir angegriffen werden, dann wehren wir uns automatisch. Bei der
Abmahnung ist das psychologisch im ersten Moment völlig falsch.

Aber was tun bei einer Abmahnung?

  • Bewahren Sie die Ruhe, auch wenn es in Ihnen „kocht“, das ist der wichtigste und ausschlaggebende Punkt, weil hier durch Gefühlsausbrüche neue Anlässe gegeben werden, die dem Arbeitgeber im Falle eines Rechtsstreites zu Gute komme.
  • Zeigen Sie keine gefühlsmäßigen Ausbrüche, indem Sie diskutieren und streiten.
  • Bestätigen Sie den Erhalt, erhalten am, Datum Unterschrift und schweigen Sie.
  • Niemals bestätigen, dass die Abmahnung zu Recht besteht, dass ist Ihr Recht.
  • Nicht über die Abmahnung streiten, ruhig bleiben, verdauen Sie den Tadel des Arbeitgebers in Ruhe und sammeln Sie Ihre Gedanken und schreiben Sie sie auf.
  • Wird die Abmahnung mündlich ausgesprochen, dann zu verstehen geben, dass Sie verstanden haben, worum es geht.
  • Wenn der Angestellte auf die Abmahnung schweigt, kann er später – wenn der Arbeitgeber die Kündigung ausspricht, vor dem Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage einreichen und während eines Prozesses die unrechtmäßige Abmahnung angeben.

Die Gegendarstellung:

Der Angestellte kann auch eine Gegendarstellung beim Arbeitgeber einreichen, wenn ihm die Abmahnung ungerechtfertigt erscheint. Diese Gegendarstellung wird genauso wie die Abmahnung aktenkundig vermerkt. Wichtig sind immer in diesem Zusammenhang die Zeugen!

Schreiben Sie nie gefühlsbetont! Beschränken Sie sich auf die Fakten. Vermeiden Sie Verleumdungen und Beleidigungen. Ehe Sie das Schreiben absenden oder abgeben, lassen Sie es einen kompetenten Menschen lesen und diskutieren Sie mit ihm darüber.

Wenn ein Angestellter eine Abmahnung erhält sollte dieser nicht mit Übermut reagieren. Ist sich der Angestellte bewusst, dass die Abmahnung gerechtfertigt ist, sollte er „einlenken“. Findet der Angestellte die Abmahnung ungerechtfertigt und als Betrug seitens des Arbeitgebers, dann sollte dieser rechtliche Schritte einleiten.

Bevor der Weg zum Arbeitsgericht beschritten wird, sollte der Angestellte alle anderen möglichen Kanäle nutzen, um sich mit dem Arbeitgeber gütlich zu einigen. Das kann ein Mitarbeiter sein, der gute Verbindungen zum Arbeitgeber hat, oder auch der Betriebsrat. Denn: der Weg zum Arbeitsgericht verhärtet das Verhältnis auf beiden Seiten und ist dem Klima nicht dienlich.

Wenn Unsicherheiten seitens des Angestellten bestehen, ob die Abmahnung rechtens ist, sollten Sie mit einem Anwalt für Arbeitsrecht darüber sprechen.

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