von Heiko Klages, veröffentlicht in Abmahnung
Mit einer Reihe von insgesamt 4 Abmahnungen hatte sich das LAG Rheinland Pfalz in seinem Urteil zum Az.:10 Sa 52/09 zu beschäftigen gehabt. Nachdem der Arbeitgeber alle 4 Abmahnungen wegen Verspätungen ausgesprochen hatte, platzte ihm bei der 5. Verspätung der Kragen. Er kündigte und verlor trotz der Abmahnungen im Kündigungsschutzprozess.
Die Richter kassierten die Kündigung trotz - oder vielleicht besser: wegen - der 4 Abmahnungen. Wegen der häufigen Abmahnungen hätte der Mitarbeiter die Abmahnungen und die Kündigungsandrohungen nicht Ernst nehmen müssen.
So machen Sie bei der Zahl der Abmahnungen alles richtig
Wegen Verspätung haben wir Sie bereits mehrfach, nämlich am … und am … und am …. vergeblich abgemahnt. Gleichwohl sind Sie am …. wieder statt um 08.00 erst um 08.23 verspätet zur Arbeit erschienen. Wir fordern Sie hiermit daher endgültig letztmalig dazu auf, in Zukunft pünktlich zur Arbeit zu erscheinen.
Bislang haben wir Ihre ständigen Verspätungen hingenommen und die angedrohte Kündigung nicht ausgesprochen. Wir werden aber in Zukunft weitere Verspätungen nicht mehr akzeptieren. Nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass wir bei einer erneuten Verspätung keine weitere Abmahnung aussprechen, sondern das Arbeitsverhältnis definitiv kündigen werden.
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