Tipps zum richtigen Formulieren einer Abmahnung

Stellen Sie sich folgendes Beispiel vor: Ein wichtiger Mitarbeiter hat momentan familiäre Probleme und nutzt den PC am Arbeitsplatz _ für private Aufgaben. In einem persönlichen Gespräch haben Sie ihn bereits dazu aufgefordert, den PC am Arbeitsplatz nicht mehr für Privates zu benutzen. Er stimmte zu, doch sein Verhalten hat sich nicht geändert.

Achten Sie also darauf, eine Abmahnung richtig zu formulieren:

1. Der Sachverhalt, welcher der Abmahnung zugrunde liegt, muss detailliert geschildert werden.

"Sie haben an diesen Datum, um diese Uhrzeit.. den Arbeitscomputer für private Zwecke genutzt."

Außerdem könnten auch folgende Umstände eine Begründung für eine Abmahnung sein, falls sie zutreffen:

"Während Ihrer Arbeitszeit"

"Dabei wurden große Datenmengen (MB) heruntergeladen"

"Seiten mit pornografischen Inhalten wurden besucht"

2. Eine Aufforderung, das Geschilderte in Zukunft zu unterlassen

"Ändern Sie dieses Verhalten in Zukunft"

3. Eine Warnung vor der möglichen Kündigung:

"Sollten Sie das beschrieben Verhalten trotzdem weiterhin an den Taglegen, werden wir Ihnen eine außerordentliche oder ggf. ordentliche Kündigung aussprechen."

Für eine Kündigung müssen wiederholte Verstöße gegen das bezeichnete Verhalten erfolgen, daher ist es sinnvoll, das vertragswidrige Verhalten soweit wie möglich auszuweiten.

Rechtlich relevant sind hier wie unter Punkt 1 genannt beispielsweise die private Internetnutzung während der Arbeitszeit, surfen auf pornografischen Seiten, große Dateidownloads und natürlich der zeitliche Umfang.

Die Abmahnung sollte schriftlich erfolgen (aus Beweisgründen) und vom obersten Chef oder Betriebseigner handschriftlich signiert werden. Auch der Zugang an den Mitarbeiter muss beweisbar sein.

Achten Sie darauf, dass die Übergabe nur mit Anwesenheit verlässlicher Zeugen stattfindet – zur Sicherheit kann ein Einwurf-Einschreiben dann gerne auch per Fax oder doppelt per Post versendet werden. Hauptsache das Schreiben erreicht den Briefkasten des Mitarbeiters. Das ist bei Übergabe-Einschreiben aber oft nicht nachweisbar.