von Heiko Klages, veröffentlicht in Abmahnung
In den ersten sechs Monaten eines Arbeitsverhältnisses haben Mitarbeiter nach dem Kündigungsschutzgesetz keinen besonderen Kündigungsschutz. Abmahnungen sind nicht zwingend erforderlich.
Abmahnung oder Kündigung in der Probezeit?
Selbstverständlich sind Sie nicht dazu verpflichtet, bei einem Fehler in der Probezeit eine Kündigung auszusprechen. Je nach Fehler kann man durchaus der Meinung sein, dass die Probezeit gerade dazu dient, sich gegenseitig zu erproben. Dazu kann auch das Akzeptieren von Fehlern gehören.
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