Artikel vom 17. Dezember 2011 von Fred Schübbe, veröffentlicht in Personal
Vertrauensarbeitszeit ersetzt Zeiterfassung
In den meisten Unternehmen stehen heute Zeiterfassungsgeräte an den Eingangsbereichen, an denen die Mitarbeiter ihre Arbeitszeiten verbuchen. Aus der Differenz zwischen vertraglich geschuldeter und tatsächlich geleisteter Arbeitszeit entsteht ein Arbeitszeitguthaben, das stundenweise oder in Form von freien Tagen beansprucht werden kann.
Unschöner Nebeneffekt dieser technisch unterstützten flexiblen Arbeitszeitregelung ist eine sogenannte "Minutenmentalität", die durch das detailgenaue Erfassen der Arbeitszeit hervorgerufen wird. Im gleichen Zug reduziert sich der Fokus auf die inhaltlichen Ziele.
Da die geleistete Arbeitszeit besonders in verantwortungsvollen Positionen immer weniger mit den zu erreichenden Zielen korrespondiert, verzichten Unternehmen zunehmend auf die Erfassung der Arbeitszeiten. Die Flexibilität der Arbeitszeit wird aber weiter von den Mitarbeitern eingefordert, so dass eine Rückkehr zur früher verbreiteten festen Arbeitszeit nicht möglich, und auch unternehmensseitig meist nicht gewünscht ist.
Im Rahmen einer auf Vertrauen basierten Arbeitszeitregelung verzichtet man auf das Erfassen der Anwesenheitszeiten. Es wird davon ausgegangen, dass jeder Mitarbeiter seine Arbeitszeit so legt, dass es den betrieblichen Belangen entspricht. Natürlich werden auch hier Rahmen vorgegeben, deren Einhaltung wird jedoch nicht maschinell überwacht.
Eine Vertrauensarbeitszeit stellt an die Führungskräfte die Anforderung, dass diese sich ganz auf die Zielerreichung ihrer Mitarbeiter konzentrieren. Ein Führen durch Anwesenheitskontrolle funktioniert nicht mehr. Mitarbeiter, von denen man erwartet, dass sie ihre Arbeitszeit nach den betrieblichen Belangen ausrichten, ohne diese Zeiten zu erfassen, dürfen auch beanspruchen, Freizeit zu nehmen, ohne dies minutiös zu belegen. Hier zeigt sich, ob die vereinbarte Vertrauensarbeitszeit ihren Namen verdient.
Nicht jedes Arbeitszeitmodell ist überall gleichermaßen einsetzbar. Dort, wo die verbrauchte Arbeitszeit das wesentliche Kriterium zur Beurteilung und zur Vergütung ist, haben Zeiterfassungssysteme weiterhin ihre Berechtigung. Wenn jedoch die Zielerreichung im Vordergrund steht, sollte man davon Abstand nehmen, Zeiten akribisch zu erfassen.
Ein positiver Nebeneffekt der Vertrauensarbeitszeit ist der eingesparte Verwaltungs- und Hardwareaufwand. Es gibt keine Nacherfassung bei vergessenen Zeiterfassungskarten oder Dienstreisen mehr und die Anschaffung von Erfassungsgeräten ist überflüssig. Hier können in Großunternehmen schnell sechsstellige Beträge jährlich zusammenkommen.
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Fred Schübbe
23. Dezember 2011, 17:43, im Forum Personal
Personalfachmann
23. Dezember 2011, 14:56, im Forum Personal
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