Minijobs: Geringfügige Beschäftigungen

Minijobs sogenannte geringfügige Beschäftigungen sind die beliebteste Form des Nebenjobs. Warum? Die Minijobs bieten zahlreiche Vorteile, die die Arbeitnehmer zu schätzen wissen. Aber auch die Arbeitgeber kennen die Vorzüge eines Minijobs und vergeben gerne geringfügige Beschäftigungen. Erfahren Sie mehr zu den Vorteilen, aber auch den Pflichten von Minijobs.

Minijobs sind geringfügige Beschäftigungen, bei denen die monatliche Verdienstgrenze von 400 Euro nicht überschritten werden darf. Minijobs sind die beliebteste Form des Nebenjobs und dies liegt hauptsächlich daran, dass das Gehalt nicht versteuert wird. Ein zusätzlicher Vorteil der Minijobs ist, dass Sie die Chance haben, Ihr Können zu beweisen und neue Berufserfahrungen zu sammeln. Außerdem hat der Arbeitgeber die Chance, Sie im Arbeitsalltag zu erleben und Sie können neue Kontakte knüpfen.

Im Gegensatz zu einem normalen Arbeitsverhältnis sind die geringfügigen Beschäftigungen bzw. Minijobs ein Arbeitsverhältnis mit einem niedrigen Lohn (geringfügig entlohnte Beschäftigung) oder einer kurzen Dauer (kurzfristige Beschäftigung).

Grundsätzlich müssen alle Minijobs der Sozialversicherung gemeldet werden. Allerdings gelten für die Einstufung und Behandlung der Minijobs zahlreiche besondere Regeln. Für den Arbeitnehmer sind die geringfügigen Beschäftigungen steuer- und abgabenfrei. Aber der Arbeitgeber muss Sie bei der Minijob-Zentrale der Knappschaft Bahn See anmelden. Für die Beschäftigten mit Minijobs muss dort ein Pauschalbetrag für ihre Renten- und Krankenversicherung eingezahlt werden.

Trotz der Pauschalabgabe sind die Minijobs für den Arbeitgeber attraktiv, denn sie sind leichter zu verwalten und das Personal ist flexibler einsetzbar. Vor allem aber kann der Arbeitgeber dem Minijobber ein höheres Nettogehalt zahlen und bekommt so leichter geeignetes Personal. Obwohl die Minijobs viele Vorteile haben, verliert der Staat Steuereinnahmen und die Sozialkasse Beiträge.

Minijobs für Arbeitslose

Auch Arbeitslose haben die Möglichkeit, sich eine geringfügige Beschäftigung zu suchen und auszuüben. Allerdings sollten Sie sich bei der Agentur für Arbeit erkundigen, ob und in welchem Umfang das Einkommen des jeweiligen Minijobs auf das Arbeitslosengeld angerechnet wird.

Minijobs und ihre Vermittlung

Welche Minijobs frei sind, erfahren Sie in einer der zahlreichen Jobbörsen im Internet. Aber auch die Agentur für Arbeit bietet in ihrer Jobbörse Minijobs an. Dementsprechend lohnt es sich, auf der Internetseite oder in dem entsprechenden Jobcenter nachzufragen.