von Marc Wehrstedt, veröffentlicht in Teilzeitkräfte
Minijobber haben die Möglichkeit den pauschalen Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung in Höhe von 15 Prozent bis zum tatsächlichen (vollen) Rentenversicherungsbeitragssatz in Höhe von 19,6 Prozent im Jahr 2012 aufzustocken.
Im Jahre 2011 musste der Minijobber diese Aufstockung noch mit 4,9 Prozent des Entgelts bezahlen. Durch die Absenkung des Beitragssatzes in der Rentenversicherung reduziert sich auch die Aufstockung auf dann 4,6 Prozent. Somit spart der Minijobber hierbei künftig 0,3 Prozent.
Ein Arbeitnehmer mit einem monatlichen Entgelt von 400 Euro hat die Aufstockungsoption gewählt.
Rentenversicherungsbeiträge 2012:
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