Minijobbeiträge werden für Arbeitgeber teurer

Ab 2012 werden die Beiträge zur Ausgleichskasse U1 der Minijob-Zentrale angehoben. Mit dieser Anhebung haben Arbeitgeber, die Minijobber beschäftigen und umlagepflichtig zur Ausgleichskasse U1 sind, dann höhere Kosten.

U1 Umlagepflicht bei Minijob-Zentrale

Die Teilnahme zur Ausgleichskasse U1 ist für alle Arbeitgeber verpflichtend, die nicht mehr als 30 Arbeitnehmer beschäftigen. Ab 2012 erhöht sich für diese Arbeitgeber der U1-Beitragssatz zur Minijob-Zentrale von bislang 0,6% auf dann 0,7% des Entgelts. Der Erstattungssatz für die Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit des Arbeitnehmers bleibt unverändert bei 80%.

Neben der Erhöhung der U1-Beiträge sind auch die Arbeitgeber von Minijobbern verpflichtet, Insolvenzgeldbeiträge zu zahlen. Nachdem der Beitrag im Jahr 2011 mit 0% Beitragssatz faktisch nicht angefallen ist, müssen 2012 wieder Beiträge zur Insolvenzgeldumlage in Höhe von 0,04% gezahlt werden.

 

Beispiel Kosten für einen Minijobber 2012

Die Hanno GmbH beschäftigt einen Minijobber für den ab Januar 2012 folgende Beiträge bei einem Entgelt von 400 Euro monatlich zu entrichten sind, wenn der Betrieb U1 teilnahmepflichtig ist:

Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung:

400 Euro x 13%           = 52 Euro

Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung:

400 Euro x 15%           = 60 Euro

Pauschsteuer

400 Euro x 2%             =   8 Euro

U1 Umlage:

400 Euro x 0,7%          = 2,80 Euro

U2 Umlage

400 Euro x 0,14%        = 0,56 Euro

Insolvenzgeldumlage:

400 Euro x 0,04%        = 0,16 Euro