von Marc Wehrstedt, veröffentlicht in Teilzeitkräfte
Verzicht auf Reduzierung in der Rentenversicherung bei Midijob
Arbeitnehmer können in der Rentenversicherung auf die Reduzierung des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts verzichten. In diesen Fällen sind auch in der Gleitzone die Beiträge zur Rentenversicherung je zur Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu entrichten. Für alle anderen Versicherungszweige ist die Gleitzonenregelung anzuwenden.
Beispiel Verzicht auf Rentenversicherungsfreiheit im Midijob
Klaus Klausen erhält in seinem Midijob monatlich 600 Euro. Er hat gegenüber dem Arbeitgeber auf die Anwendung der Gleitzonenformel in der Rentenversicherung verzichtet.
Die Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung werden aus der (reduzierten) beitragspflichtigen Einnahme 551,70 Euro (= 1,2415 × 600,00 Euro − 193,20 Euro) errechnet.
Der Beitrag zur Rentenversicherung wird jedoch aus dem tatsächlichen Entgelt (600,00 Euro) ermittelt. Somit zahlt Herr Klausen und sein Arbeitgeber auch daraus die Beiträge.
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