von Marc Wehrstedt, veröffentlicht in Teilzeitkräfte
Midijob: Ermittlung des beitragspflichtigen Entgelts
Um das beitragspflichtige Arbeitsentgelt in der Gleitzone zu ermitteln, wird das tatsächliche Arbeitsentgelt (AE) unter Berücksichtigung des sogenannten Gleitzonenfaktors "F" nach folgender Formel umgerechnet:
Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt in der Gleitzone = F × 400 + (2 – F) × (AE − 400)
Der Faktor "F"" berechnet sich übrigens aus dem Verhältnis der Arbeitgeberabgaben bei Minijobs zum Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz. Für das Jahr 2010 ergibt sich somit als 0,7585 (in 2009: 0,7472) für den Faktor "F".
Vereinfachung der Gleitzonenformel
Unter Berücksichtigung des Faktors "F" lässt sich die oben genannte Formel für das Jahr 2010 wie folgt vereinfachen:
Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt in der Gleitzone = 1,2415 × AE – 193,20
Beispiel Anwendung der Gleitzonenformel
Ein Arbeitnehmer hat ein regelmäßiges Entgelt (AE) von 600 Euro.
Das beitragspflichtige Entgelt resultiert durch einsetzen des Betrages in die Formel:
1,2415 × 600,00 Euro − 193,20 = 551,70 Euro
Lesen Sie im dritten Teil der Serie wie sich das beitragspflichtige Entgelt bei anteiligen Monaten (Teilmonaten) berechnet.
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