von Marc Wehrstedt, veröffentlicht in Teilzeitkräfte
Beitragsberechnung beim Midijob
Bei Arbeitsentgelten innerhalb der Gleitzone (400,01 Euro bis 800 Euro) werden die Beiträge zur Sozialversicherung grds. folgendermaßen berechnet:
Arbeitgeberanteil = tatsächliches Arbeitsentgelt x halber Beitragssatz
Arbeitnehmeranteil = reduziertes Arbeitsentgelt × voller Beitragssatz
− Arbeitgeberanteil
+ gegebenenfalls Beitragszuschlag für Kinderlose zur PV
Beispiel zur Beitragsberechnung Midijob
Berechnung der Rentenversicherungsbeiträge
Ein Midijobber erzielt ein Entgelt in Höhe von 600 Euro
Reduzierte beitragspflichtige Einnahme:
1,2415 x 600,00 Euro − 193,20 = 551,70 Euro
Gesamtversicherungsbeitrag zur Rentenversicherung:
551,70 Euro × 9,95 % = 54,89 Euro x 2 = 109,78 Euro
Abzgl. Arbeitgeberanteil:
600,00 Euro × 9,95 % = 59,70 Euro
Arbeitnehmeranteil = 50,08 Euro
Besonderheiten in der Krankenversicherung
Bei der Beitragsberechnung der Krankenversicherungsbeiträge ist zu beachten, dass der allgemeine Beitragssatz von derzeit 14,9 % um den Zusatzbeitrag für Arbeitnehmer in Höhe von 0,9 % zu berücksichtigen ist.
Beitragszuschlag für Kinderlose in der Pflegeversicherung
Handelt es sich bei dem Mitarbeiter mit Midijob um einen kinderlosen Arbeitnehmer, der den Beitragszuschlag zur Pflegversicherung in Höhe von 0,25 % zahlen muss, so ist dieser Beitragszuschlag zu dem Arbeitnehmeranteil zur Pflegeversicherung hinzuzurechnen.
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