von Marc Wehrstedt, veröffentlicht in Teilzeitkräfte
Die Lohnnebenkosten für Minijobber lassen sich minimieren.
Lohnnebenkosten für Minijobber lassen sich minimieren
Minijobber oder auch geringfügig entlohnt beschäftigte Arbeitnehmer sind sozialversicherungsfrei und müssen selbst keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen.
Allerdings werden Ihnen als Arbeitgeber pauschale Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung aufgebürdet. Diese betragen zur Krankenversicherung 13 Prozent des Arbeitsentgelts und 15 Prozent zur Rentenversicherung. Leistungsansprüche für den Arbeitgeber oder den Arbeitnehmer erwachsen daraus im Übrigen nicht.
In der Rentenversicherung können die Arbeitgeberkosten nicht gesenkt werden, aber in der Krankenversicherung gibt es eine Möglichkeit, die pauschalen Beiträge zu umgehen. Voraussetzung für die pauschalen Krankenversicherungsbeiträge ist nämlich die Versicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass Sie für privat Krankenversicherte im Minijob keine pauschalen Beiträge abführen müssen.
Es empfiehlt sich daher bei der Einstellung von Minijobbern durchaus darauf zu achten, ob es sich bei dem neuen Mitarbeiter um einen privat krankenversicherten Arbeitnehmer handelt. Denn für diesen entfallen die Krankenversicherungsbeiträge im Minijob.
Beispielrechnung:
Kosten für einen Minijobber mit einem Entgelt von 400 Euro monatlich, der gesetzlich krankenversichert ist:
Gesamtkosten: 520,00 Euro
Kosten für einen Minijobber mit einem Entgelt von 400 Euro monatlich, der privat krankenversichert ist:
Gesamtkosten: 468,00 Euro
Der Arbeitgeber spart hier monatlich 52 Euro, ergo 624 Euro im Jahr.
Weitere interessante Informationen zu Minijobs finden Sie in den folgenden Artikeln:
Kennen Sie schon unseren kostenlosen E-Mail-Newsletter "Expertentipps von A-Z"?
Statt Hunderte von Fachberichten und Informationsdiensten selbst
auszuwerten, erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten
Ereignisse und Trends von unseren Experten kostenlos per E-Mail!
» Jetzt kostenlos anfordern! «
|
|
|
| Lohn & Gehalt aktuell | Arbeitgeber-Handbuch Personal & Arbeitsrecht | Praxishandbuch Personal |
Keine Kommentare vorhanden
Jetzt kommentieren oder fragen
Bitte loggen Sie sich ein, um zu kommentieren oder Fragen zu stellen.
Sind sie neu hier? Dann registrieren Sie sich jetzt kostenlos.
Mein Name ist Marc Wehrstedt. Als Experte für Lohn & Gehalt möchte ich Sie auf dieser Seite herzlich willkommen heißen.