Diesen Urlaubsanspruch haben Ihre Teilzeitkräfte

Zum Jahresende mehren sich die Fragen nach den Resturlaubstagen im Lohnbüro. Daher sollten Sie bereits jetzt eine genaue Übersicht haben, wie viele Urlaubstage Ihre Arbeitnehmer noch haben. Aber welche Regelungen gelten für Ihre Teilzeitkräfte. Hier ist der Urlaub nämlich oft zu kürzen.

Klären Sie zunächst die Regelungen im Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung und dem Arbeitsvertrag. Damit haben Sie eine Grundlage wie viel Urlaubstage im Jahr überhaupt bestehen. Oft ist hier nur etwas zum Jahresanspruch für Vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer zu entnehmen.

Das heißt: es gibt auf den ersten Blick keine Regelungen für Ihre Teilzeitkräfte. Das stimmt aber nur fast. Für Ihre Teilzeitkräfte gelten im Grunde dieselben Regelungen wie für die Vollzeitarbeitnehmer.

So berechnen Sie den Urlaubsanspruch von Teilzeitkräften

Der Urlaubsanspruch von Teilzeitkräften richtet sich nach ihrer wöchentlichen Arbeitszeit – genauer gesagt nach den Arbeitstagen je Woche im Vergleich zu Vollzeit-Arbeitnehmern.

Sie bestimmen den Urlaubsanspruch der Teilzeitkräfte anhand des Verhältnisses der Wochen-Arbeitstage von Vollzeitkraft zu Teilzeitkraft. Arbeiten Ihre Vollzeit-Arbeitnehmer also fünf Tage die Woche, so sind die Teilzeit-Arbeitskräfte im selben Verhältnis an deren Jahresurlaubsanspruch zu beteiligen.

Beispiele:

In der Beispielfirma gilt eine 5-Tage Woche für Vollbeschäftigte Arbeitnehmer. Ein Vollzeitbeschäftigter hat einen Urlaubsanspruch von 30 Urlaubstagen im Jahr.

a) Eine Teilzeitbeschäftigte mit einer Wochenarbeitszeit von 20 Stunden arbeitet von Montag bis Freitag je 4 Stunden.

Es besteht ein Urlaubsanspruch wie für Vollzeitbeschäftigte, da sie auch 5-Tage je Woche arbeitet.

b) Eine Teilzeitbeschäftigte mit 32 Stunden je Woche arbeitet an 4 Tagen je Woche.

Sie erhält nur 4/5 des Jahresurlaubsanspruchs einer Vollzeitkraft. Hier also 24 Tage (= 30 Tage x 4 : 5 Tage).

c) Ein Minijobber arbeitet 10 Stunden wöchentlich an 2 Tagen die Woche.

Der Minijobber hat einen Urlaubsanspruch von 2/5 eines Vollzeitarbeitnehmers, also 12 Urlaubstage im Jahr.